13.05.2013, 12:21
Hallo!
Wie sollte sich der Personalrat hinsichtlich seiner Zustimmung verhalten, wenn er sich nicht sicher ist ob die Höhergruppierung einer Person tarifrechtlich korrekt ist? Es handelt sich bei uns um einen Wechsel von E9 in E10 aufgrund der neuen Entgeltordnung, aber die Grenzen sind so fließend das sich der PR nicht sicher ist was die richtige Eingruppierung darstellt (und die PV wohl auch nicht).
Die Gewerkschaft hat sich gegenüber der Dienststelle mehrfach dafür eingesetzt und auf die höherwertigen Tätigkeiten der Beschäftigten verwiesen, hat aber noch keine positive Antwort und wartet ab. Die Personalverwaltung würde die Höhergruppierung jetzt wohl vollziehen, verweist aber auf Art. 75 BayPVG und weist darauf hin, dass sie die Höhergruppierung "ohne die Vorlage der PR-Zustimmung nicht vollziehen kann".
Kann die Personalverwaltung überhaupt eine Abschrift der PR-Genehmigung verlangen und davon ihr Vorgehen abhängig machen?
Danke!
Wie sollte sich der Personalrat hinsichtlich seiner Zustimmung verhalten, wenn er sich nicht sicher ist ob die Höhergruppierung einer Person tarifrechtlich korrekt ist? Es handelt sich bei uns um einen Wechsel von E9 in E10 aufgrund der neuen Entgeltordnung, aber die Grenzen sind so fließend das sich der PR nicht sicher ist was die richtige Eingruppierung darstellt (und die PV wohl auch nicht).
Die Gewerkschaft hat sich gegenüber der Dienststelle mehrfach dafür eingesetzt und auf die höherwertigen Tätigkeiten der Beschäftigten verwiesen, hat aber noch keine positive Antwort und wartet ab. Die Personalverwaltung würde die Höhergruppierung jetzt wohl vollziehen, verweist aber auf Art. 75 BayPVG und weist darauf hin, dass sie die Höhergruppierung "ohne die Vorlage der PR-Zustimmung nicht vollziehen kann".
Kann die Personalverwaltung überhaupt eine Abschrift der PR-Genehmigung verlangen und davon ihr Vorgehen abhängig machen?
Danke!