Zustimmung Höhergruppierung nur in einzelnen Punkten
#1

Guten Abend zusammen,

ist bei der Zustimmung zu einer Höhergruppierung möglich, diese auf einzelne Punkte zu beschränken? Hier besteht grundsätzlich Einigkeit was die Entgeltgruppe betrifft, nicht aber was den Zeitpunkt betrifft. Ist es möglich hier nur der Entgeltgruppe zuzustimmen? 
LPVG Baden-Württemberg
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#2

Grundsätzlich handelt es sich um zwei Vorgänge. 1. Übertragung der höherwertigen Aufgaben. 2. Eingruppierung. Allerdings kommt 1. bei korrigierender Höhergruppierung und Höhergruppierung durch Änderungen der Eingruppierungsregelungen nicht vor.

Soweit man der Übertragung der höherwertigen Aufgaben nicht zustimmt ist damit die Höhergruppierung insgesamt gestoppt und kann grundsätzlich auch später nicht rückwirkend erfolgen.

Es kommt also sehr auf die genauen Umstände und die Ablehnungsgründe an was tatsächlich möglich und sinnvoll ist.
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#3

Hallo,
über jeden Antrag muss der Personalrat doch einen Beschluss fassen.
Sofern die Dienststelle die Höhergruppierung erneut vorlegt, muss der Personalrat neu beschließen. Es spricht vieles dafür, dass er, sofern keine Änderung vorliegt, genau wie beim letzten Mal entscheiden wird. Er kann aber auch eine andere Entscheidung treffen (z.B. neue Erkenntnisse, neue Überlegungen). Das geht aber nur, wenn die Dienststelle auch erneut eine Vorlage erstellt.
LG
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#4

(24.04.2021, 21:39)Gast schrieb:  Guten Abend zusammen,

ist bei der Zustimmung zu einer Höhergruppierung möglich, diese auf einzelne Punkte zu beschränken? Hier besteht grundsätzlich Einigkeit was die Entgeltgruppe betrifft, nicht aber was den Zeitpunkt betrifft. Ist es möglich hier nur der Entgeltgruppe zuzustimmen? 
LPVG Baden-Württemberg

Natürlich geht dies, einerseits die Eingruppierung, andererseits die Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten. Das machen wir regelmäßig !
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#5

(04.05.2021, 14:16)Gast schrieb:  
(24.04.2021, 21:39)Gast schrieb:  Guten Abend zusammen,

ist bei der Zustimmung zu einer Höhergruppierung möglich, diese auf einzelne Punkte zu beschränken? Hier besteht grundsätzlich Einigkeit was die Entgeltgruppe betrifft, nicht aber was den Zeitpunkt betrifft. Ist es möglich hier nur der Entgeltgruppe zuzustimmen? 
LPVG Baden-Württemberg

Natürlich geht dies, einerseits die Eingruppierung, andererseits die Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten. Das machen wir regelmäßig !

Ich denke es ist die Problematik gemeint wenn der Arbeitgeber nicht zum richtigen Zeitpunkt höhergruppiert. Z. B. Übertragung höherwertiger Tätigkeiten zum 01.06.2021 aber die Eingruppierung erst zum 01.01.2022. Entweder bist du dann gegen die Eingruppierung oder für die spätere Eingruppierung. Wir hatten früher diese Probleme. In Gesprächen mit dem Bürgermeister konnten wir die "Wartezeit" dann immer verkürzen.
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