Wo finde ich, wer/welche Abteilung zuständig ist für ein konkretes Anliegen. Bei der Justiz gibt es einen Geschäftsverteilungsplan. Wie sieht das bei Stadt-/Grmeindeverwaltungen aus?
Es gibt einen Geschäftsverteilungsplan. Aber der ist nicht öffentlich. Man sendet einfach an die Verwaltung und die verteilt es dann an die zuständige Stelle.
Im Gegensatz zum Gericht muss der Geschäftsverteilungsplan auch nicht verbindlich die Zuständigkeit regeln.
Die grobe Zuständigkeit kann man in der Regel am veröffentlichten Organigramm erkennen. Auch gibt es teilwiese Haushaltsunterlagen an denen man genauere Zuständigkeiten -bei Interesse- nachvollziehen kann.