Zuschuss zum Fahrradleasing
#1

Hallo zusammen,

meine Kommune überlegt derzeit, ob das Fahrrad-Leasing angeboten werden soll. (Ich möchte hier keine Diskussion eröffnen, wie sinnvoll das im öffentlichen Dienst ist oder eben auch nicht - Danke!)

Einige andere Kommunen übernehmen die Kosten für die Versicherung, sofern das Fahrrad-Leasing genutzt wird.
Nun kam die Frage auf, auf welcher gesetzlichen Grundlage dies beruht?
Und wie genau das abläuft im Hinblick auf die Entgeltumwandlung?
Für die Beamten ist ja nun relativ frisch die Verordnung über die Gewährung von Geldzuwendungen an Beamtinnen und Beamte in Kraft getreten. Daher wäre ein Zuschuss ja im Hinblick auf die Verordnung prinzipiell möglich.

Vielleicht hat ja jemand von Euch ein paar Tipps für mich.
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