Gestern, 13:13
Hallo, ich bin am 01.03.2025 als schwerbehinderter Mensch mit 99,99 % in Teilrente gegangen mit dauerhaften 8,1 % Abschlag. Nun möchte ich am 01.01.2027 in Vollrente gehen und dann die Zusatzversorgung beantragen. Meine Frage lautet, wieviel Abschlag habe ich dann dauerhaft bei der Zusatzversorgung, 8,1 % wie damals beim beantragen der Teilrente oder dann 1,5 % (5 Monate bis zum erreichen der Abschlagsfreien Rente für schwerbehinderte Menschen)?



