Monatliche Zusatzabzüge für die Vorsorge, die man ja auch nicht kündigen kann, tun schon weh. Da, wenn man mal durchrechnet, kommt nie das am Ende raus, was abgezogen wird. Ein kleiner Teil bleibt übrig und dies finde ich ungerecht, zumal dann noch Steuern drauf kommen. Da bleibt von der sogenannten Zusatzversorgung nicht viel übrig. Das Geld könnte man jedenfalls besser anlegen privat. Warum ist dies Pflicht?
Tut mir leid, das kann ich nicht bestätigen.
Ich gehe mal von mir aus, hab 2012 mit E6 angefangen und bin nun in E11. Zahle jetzt im Jahr 400 Euro an ZVK-Beiträgen. Rechnen wir mal sogar gegen das eigentliche System, da ich ja bisher aufgrund niedrigerem Gehalt weniger eingezahlt habe. Nehmen wir an ich hätte in den 40 Jahren bis zur Regelaltersgrenze je 400 Euro eingezahlt. Dann hätte ich insgesamt 16000 Euro eingezahlt. Unter der Annahme mein Gehalt bleibt gleich (was ja aufgrund Tariferhöhungen eher steigt) würde meine ZVK-Rente um die 1000 Euro betragen.
Heißt nach 16 Monaten hätte ich die 1600 bereits schon raus.
Ich geb dir recht, natürlich geht von den 1000 Euro noch Steuer, sowie KV und PV ab. Aber das ist im Prinzip nicht der ZVK geschuldet, sondern derzeit gültiges SV- und Steuerrecht.
Angenommen du legst die 16000 Euro nun privat an, wird denk ich bestimmt nicht mehr dabei raus kommen.
Rechnen wir mal nun wenn du Privat anlegen würdest bei 40 Jahren und nem mtl. Sparvolumen von 33,50 Euro was in etwa 400 Euro jährlich entspricht. Bei ner wirklich hohen Verzinsung von 5 % hättest du am Ende der 40 Jahr inkl. Zinsen ein Kapital von 50000 Euro. Klar ist das mehr als die 16000 Euro bei der ZVK, aber dafür bekommst du die ZVK-Rente dein Lebenlang, du wärst bei Erwerbsminderung angesicht und deine Frau und Kinder würden im Sterbefall ebenfalls was bekommen. Deine 50000 wären bei ner Abbuchung von 1000 Euro mtl. nach zwei Jahren aufgebraucht. Des Weiteren müsste man noch berücksichtigen, dass von den 50000 Euro auch noch Kapitalertragssteuern abgehen würden und ich denke mal bis du in Rente bist, zahlst auch auf Kapitalerträge KV und PV.