Zählt die Zusatzrente durch Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst als betriebliche Rente? Konkret: muss gkv in voller Höhe getragen werden oder kommt der Freibetrag für betriebliche Renten in Frage?
Die tariflich vorgesehene Zusatzversorgung ist eine Betriebsrente in dem Sinne. Es gibt z.B. vom VBL auch Angebote für ergänzende private Vorsorge. Diese ist keine Betriebsrente.