Zusammenhang von EG / TVöD und zu leistenden Aufgaben
#1

Guten Tag,

nach Tarifvertrag muss mit Zuordnung zu einer Entgeltgruppe gewährleistet sein, dass die zu erledigenden Aufgaben mindestens zur Hälfte auf dem Anforderungsniveau liegen, das der EG entspricht. Wie weit darf das Anforderungsniveau weiterer zu erledigender Aufgaben im Rahmen der Wahrnehmung einer Stelle - also bis zu weiteren 50 % der Tätigkeit - maximal vom Niveau der eigentlichen Eingruppierung entfernt liegen?

Herzlichen Dank für die Einschätzung.
Zitieren
#2

"Wie weit darf das Anforderungsniveau weiterer zu erledigender Aufgaben im Rahmen der Wahrnehmung einer Stelle - also bis zu weiteren 50 % der Tätigkeit - maximal vom Niveau der eigentlichen Eingruppierung entfernt liegen?"
Es gibt dort keine Grenze. Dies ist immer im Einzelfall zu betrachten. Den E15 beschäftigten zu 30% die Räume zu reinigen mit E1-E2 wird nicht passen. Dem Pförtner zu 30% als wissenschaftlichen Beschäftigten einzusetzen auch nicht. Desto klarer der Zusammenhang mit der eigentlichen Aufgabe desto unproblematischer sind entsprechende Anteile. Z.B. Abwesenheitsvertretung eines Vorgesetzen kann sehr deutlich höhere Wertigkeit des Arbeitsvorganges umfassen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Aufgaben als Sachbearbeiter im Bereich Zulassung mit EG 6
- Höherwertige Aufgaben oder ständige Vertretung
- Bauzeichner Eingruppierung und Aufgaben


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers