Zusätzlicher Urlaubsanspruch
#1

Hallo,
was kann der PR unternehmen, wenn er Beschwerden von Mitarbeitern erhält, dass der zusätzliche Urlaub für jüngere Beschäftigte (ab 2013 29 Tage) für dieses Jahr (+ 4 Tage) und auch für das Jahr 2011 (+ 4 Tage) immer noch nicht angerechnet wurde (Personalstelle ist die zuständige Stelle)? In anderen Kommunen ist dies schon längst geschehen, leider nur bei uns nicht...
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#2

Servus!
Von den Leuten wurde dies einzeln beantragt, vermute ich?!?!

Ich würde im Monatsgespräch ein mal die Rechtslage klar machen
und etwas mit dem Säbel rasseln.
Nützt das nichts, sollten Kollegen mit Gewerkschaftsanbindung klagen.
Leider ist das Individualrecht, wo der PR nicht stellvertretend klagen kann.

Grüße
Marcus
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#3

Für 2011 erhielten wir keinen zusätzlichen Urlaub... Aussage der Personalverwaltung war, dass der KAV einen Urlaubsanspruch für 2011 verneint hat.
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#4

...es kommt darauf an, unter welchen Tarifvertrag man fällt...

Für NRW gilt z.B, dass für den Bereich des TV-L alle 30 Tage für 2011 und 2012 erhalten und dies unabhängig von Alter und Anträgen (ab 2013 wird der jeweilige Anspruch im TV-L geregelt)...

...im Bereich TVöD wird vielfach nach der Empfehlung des KAV verfahren (also zusätzliche Urlaubstage ab 2012 und für 2011 nur unter bestimmten Voraussetzungen)...

...alle Beamten des Landes kommen in den Genuß der o.a. Regelung dess TV-L...

Da dies unter Umständen dazu führt (z.B. bei den Kommunen = TVöD) dass Tarifbeschäftigte und Beamte unterschiedlich behandelt werden, halten sich einige Verwaltungsleitungen nicht an die KAV-Empfehlung und sind gegenüber ihren Tarifbeschäftigten großzügig...andere Verwaltungsleitungen verstecken sich hinter der KAV-Empfehlung...
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#5

danke für die Erklärung was_guckst_du ! Smile
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#6

Moin,

Ergänzend - Der VKA Standpunkt sieht so aus:
Zitat:Ansprüche aus 2011 und davor

Höhere Urlaubsansprüche für das Jahr 2011 hängen davon ab, ob diese entweder im Urlaubsjahr 2011 geltend gemacht wurden oder Resturlaubsansprüche wirksam in das Jahr 2012 über-tragen und innerhalb der hierbei geltenden Verfallsfristens geltend gemacht wurden. Gleiches gilt entsprechend für Urlaubsansprüche aus früheren Kalenderjahren.

Ausgeschlossen wurden Ansprüche aus 2011 damit nicht und die meisten Kolleginnen und Kollegen werden Urlaub übertragen haben...

Grüße
1887
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#7

Nun ja, was heißt das jetz auf "nicht"-Personalverwaltungs-deutsch? Natürlich hatte ich noch Resturlaub für 2012 und habe diesen automatisch übertragen bekommen...
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#8

Vielen Dank für die Antworten!
Der Vorsitzende unseres Personalrats hat bei unserer Personalstelle nachgehakt, plötzlich ging alles ganz schnell und wir haben jetzt für 2011 4 Tage und für 2012 Tage bekommen. Ab 2013 tritt für uns die Regelung von 29 Tagen in Kraft.
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