Zurück nach Elternzeit
#1

Hallo. Ich komme nun aus meiner Elternzeit zurück und möchte meine Stunden kürzen. Jedoch kann mir nur 19.5 std zugesichert werden, da alles darüber hinaus von anderen Kollegen abgefangen werden muss. Ist dies so richtig? Zusätzlich habe ich Resturlaub aus meinem Beschäftigungsverbot. Wie lange darf ich dieses mitnehmen ? 
Danke
Zitieren
#2

"Ist dies so richtig?"
Auf welcher Rechtsgrundlage wird Teilzeit angestrebt? Hat man einen formalen Antrag gestellt? Die Hürden für die Ablehnung sind recht hoch. Ggf. ist aber ein Kompromiss mit dem Arbeitgeber sinnvoller als es durchzusetzen. Hängt auch davon ab was man angestrebt hatte und ob 19,5 h händelbar sind. Zu beachten sind die Fristen für Teilzeitanträge. Wenn man die nicht eingehalten hat ist eine Einigung besonders sinnvoll.

"Wie lange darf ich dieses mitnehmen ?"
Grundsätzlich bis Ende 2024.
Zitieren
#3

Was meinen Sie mit ,,auf welcher Rechtsgrundlage“? Der Antrag wird erst gestellt. Ich liege noch im Zeitrahmen sag ich mal. Aber ich weiß halt, bzw wurde das ja direkt am Telefon gesagt, dass die 25std nur gehen, wenn andere Kollegen diese 14std von mir auffangen.
19.5 ist quasi 50% Arbeitszeit und diese wird immer genehmigt.
Zitieren
#4

"Was meinen Sie mit ,,auf welcher Rechtsgrundlage“?"

Teilzeit kann auf verschiedenen Rechtsgrundlagen gestellt werden (einvernehmliche Vertragsänderung, ggf. Tarifvertrag z.B. TVöD, TzBfG (dort wiederum Brückenteilzeit oder unbefristete Teilzeit), Teilzeit in Elternzeit).

Versagensgründe für 25h Teilzeit sind nicht so leicht zu finden. Argumentation wäre, dass man 50% ausschreiben kann aber bei 14h dies nicht erfolgsversprechend ist. Hängt von Größe des Arbeitgebers, Einsatzgebiet etc. ab, ob dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange dem entgegenstehen (Maßstab der großen Tarifverträge im öffentlichen Dienst). In den meisten Fällen wird man es ggf. durchsetzen können.
Zitieren
#5

Ja also mein Vertrag würde definitiv geändert werden. Tarifvertrag ist bei uns TVöD und unser Personal besteht in der Kita ca aus 17 Personen.
Zitieren
#6

Es gibt ernsthaft einen Arbeitgeber der freiwillig auf Erzieherstunden verzichten will? Streit gibt es da meist eher um die Verteilung der Stunden auf die Tage und Zeiträume aber nicht beim Wunsch mehr zu arbeiten...
Alle anderen Arbeiten Vollzeit? Meist hat man doch sowieso diverse Teilzeitkräfte und muss schauen wir man die Zeiten insgesamt abgedeckt bekommt.
Zitieren
#7

Die meisten sind leider Teilzeit. Es gibt nicht viele Vollzeit. Sie genehmigen mir ohne Probleme 19.5 aber das liegt quasi nicht in meinem Interesse. Ich habe eine Vollzeitstelle vorher gehabt. Genehmigen sie mir 25, fehlen ihnen 14 die sie nicht ausschreiben können.
Zitieren
#8

25h bei einem wirksamen Antrag nach § 11 TVöD wird es der Arbeitgeber sehr schwer haben abzulehnen.
Zitieren
#9

Gibt es etwas zu beachten? Ich meine, meine Kinder sind 4 und 2 Jahre alt. Ich hab erst überlegt, in Elternzeit Teilzeit zu gehen, möchte mir dies aber aufheben für die Grundschule.
Zitieren
#10

Ich denke halt, Teilzeit ist 19.5.
Das genehmigen sie ohne Probleme. Aber 25h ist eigentlich keine Teilzeit. Sind glaub ich 64.1%.
Zitieren
#11

Teilzeit ist alles unter 39h/Woche. Also auch 25 h.

"Gibt es etwas zu beachten? Ich meine , meine Kinder sind 4 und 2 Jahre alt. Ich hab erst überlegt, in Elternzeit Teilzeit zu gehen, möchte mir dies aber aufheben für die Grundschule"
Teilzeit nach § 11 TVöD ist eine gute Alternative zu Teilzeit in Elternzeit.
Zitieren
#12

Na dann versuche ich mal mein Glück mit meinem Antrag. Ich hab nur wirklich Zweifel das dies genehmigt wird Sad
Zitieren
#13

Ich hatte tatsächlich bei der Verdi nachgefragt und da wurde mir glatt gesagt, der Arbeitgeber sitzt immer am längeren Hebel. Leider gibt es keine Sonderreglungen wenn man Kleinkinder hat
Zitieren
#14

"Leider gibt es keine Sonderreglungen wenn man Kleinkinder hat"

Mehr Anspruch als "Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte
Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie
a) mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder
b) einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
tatsächlich betreuen oder pflegen und dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen."
geht kaum.

Dringende dienstliche/betriebliche Belange ist eine sehr hohe Hürde für die Ablehnung.

Gibt es Betriebs- oder Personalrat?
Zitieren
#15

Ja Personalrat gibt es
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Teilzeit nach Elternzeit - Tvöd Sue
- Nach Elternzeit weniger Stunden
- Teilzeitantrag nach früherer Beendigung der Elternzeit


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers