Zulagen
#1

Hi, ich vertrete seit 01/19 per Stellenplan einen erkrankten Mitarbeiter (in höherer Eingruppierung). Den Nachfolger soll ich demnächst einarbeiten, was einige Monate dauern wird. Meine Arbeitsplatzbeschreibung sagt über letzteres nichts aus. Fällt da eine Zulage an?
Danke für eine Antwort.
Zitieren
#2

Wenn die Vertretung nicht von der Arbeitsplatzbeschreibung abgedeckt ist wäre zu schauen welche Bewertung der vorübergehenden Gesamtaufgabe sich ergibt. Soweit die Aufgaben wirksam übertragen sind und sich insgesamt eine höhere Entgeltordnung ergibt besteht Anspruch auf eine Zulage für die vorrübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Zulagen als Angestellter der Unfallkasse
- Zulagen bei Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall
- Zulagen - Was hat es damit auf sich

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers