Für die große Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind die Zuschläge steuerfrei, da ihre tariflichen Entgelte den Grundlohn-Höchstbetrag von 50 € pro Stunde nicht überschreiten. Die einzige reale Gefahr einer Steuerpflicht besteht für sehr hoch eingruppierte Mitarbeiter.