29.05.2026, 14:06
Mitarbeiterin arbeitet als MTR mit Teilzeitvertrag. Aktuell freigestellte Betriebsrätin mit Vollzeitvertrag ( befristet für die laufende Amtszeit). Möchte sich jetzt auf eine Stellenausschreibung fiktiv bewerben die mit einer Vollzeitstelle unbefristet ausgelegt ist. Im Rahmen der Tätigkeiten würden auch Bereitschaftsdienste, Wochenend- und Feiertagsdienste anfallen.
Jetzt die Frage: Im Rahmen der Freistellung behält man die Entgeltbestandteile aus der originären Tätigkeit( Schlechterstellung in der Tätigkeit als BR nicht zulässig). Wenn wie beschrieben die Kollegin sich fiktiv auf eine Stelle bewirbt erhält sie ebenfalls die mit der Stelle verbundenen Zulagen obwohl sie vorher nicht in der Funktion gearbeitet hat ( z.B. Wechselschichtzulage u.s.w) ?
Jetzt die Frage: Im Rahmen der Freistellung behält man die Entgeltbestandteile aus der originären Tätigkeit( Schlechterstellung in der Tätigkeit als BR nicht zulässig). Wenn wie beschrieben die Kollegin sich fiktiv auf eine Stelle bewirbt erhält sie ebenfalls die mit der Stelle verbundenen Zulagen obwohl sie vorher nicht in der Funktion gearbeitet hat ( z.B. Wechselschichtzulage u.s.w) ?


