12.05.2026, 07:37
Guten Morgen zusammen,
bei uns im Haus wird demnächst die Stelle des Küchenleiters frei. Laut der Behördenleitung und meinem direkten Vorgesetzten bin ich der absolute Wunschkandidat für die Nachfolge.
Zu meiner Situation:
Es gibt einen Mitbewerber (Beamter im mittleren Dienst, A 8). Ich selbst bin Tarifbeschäftigter in der EG 8, Stufe 6.
Mit der neuen Stelle kämen einige massive Veränderungen auf mich zu:
Die Begründung des HG-Leiters: Eine KI-gestützte Abfrage bei Haufe hätte ergeben, dass solche Zulagen lediglich Ärzten und IT-Fachkräften zustehen würden.
Meines Erachtens ging diese Prüfung komplett an meinem eigentlichen Antrag vorbei, da hier vermutlich die Fachkräfte-Richtlinie der TdL mit dem eigentlichen
Paragrafen des TV-L verwechselt wurde. Ich habe daraufhin meinen direkten Vorgesetzten gebeten, nochmals gezielt bezüglich des § 16 Abs. 5 TV-L nachzuhaken.
Als Antwort kam von der HG lediglich der kopierte Absatz 5 mit dem knappen Zusatz: „Nicht möglich.“
Ich habe aktuell das Gefühl, dass sich die Behördenleitung blind auf die Einschätzung der HG verlässt. Wenn dort jemand blockt oder den Ermessensspielraum nicht
nutzen will, habe ich scheinbar einfach Pech gehabt – trotz der Zusage der Behördenleitung im persönlichen Gespräch, man wolle alles tun, um mir die Zulage zu ermöglichen.
Was denkt Ihr dazu?
Ich habe die Behördenleitung nun nochmals schriftlich gebeten, den Paragrafen genauer zu prüfen, da es sich hierbei ja um eine Ermessensentscheidung zur Personalbindung handelt.
Habt Ihr Tipps, wie ich hier weiter vorgehen kann? Gibt es Erfahrungen oder Argumente, wie man die HG doch noch zum Einlenken bewegen kann, wenn der „Personalbedarf“ eigentlich
durch meine Person gedeckt werden soll?
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen!
sumi1201
bei uns im Haus wird demnächst die Stelle des Küchenleiters frei. Laut der Behördenleitung und meinem direkten Vorgesetzten bin ich der absolute Wunschkandidat für die Nachfolge.
Zu meiner Situation:
Es gibt einen Mitbewerber (Beamter im mittleren Dienst, A 8). Ich selbst bin Tarifbeschäftigter in der EG 8, Stufe 6.
Mit der neuen Stelle kämen einige massive Veränderungen auf mich zu:
- Wegfall der bisherigen Schicht- und Wechselschichtzulagen.
- Deutlich mehr Verantwortung und eine höhere körperliche Arbeitsbelastung.
- Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von aktuell 38,5 Stunden auf künftig 40,1 Stunden (Anpassung an die Beamtenstruktur).
Die Begründung des HG-Leiters: Eine KI-gestützte Abfrage bei Haufe hätte ergeben, dass solche Zulagen lediglich Ärzten und IT-Fachkräften zustehen würden.
Meines Erachtens ging diese Prüfung komplett an meinem eigentlichen Antrag vorbei, da hier vermutlich die Fachkräfte-Richtlinie der TdL mit dem eigentlichen
Paragrafen des TV-L verwechselt wurde. Ich habe daraufhin meinen direkten Vorgesetzten gebeten, nochmals gezielt bezüglich des § 16 Abs. 5 TV-L nachzuhaken.
Als Antwort kam von der HG lediglich der kopierte Absatz 5 mit dem knappen Zusatz: „Nicht möglich.“
Ich habe aktuell das Gefühl, dass sich die Behördenleitung blind auf die Einschätzung der HG verlässt. Wenn dort jemand blockt oder den Ermessensspielraum nicht
nutzen will, habe ich scheinbar einfach Pech gehabt – trotz der Zusage der Behördenleitung im persönlichen Gespräch, man wolle alles tun, um mir die Zulage zu ermöglichen.
Was denkt Ihr dazu?
Ich habe die Behördenleitung nun nochmals schriftlich gebeten, den Paragrafen genauer zu prüfen, da es sich hierbei ja um eine Ermessensentscheidung zur Personalbindung handelt.
Habt Ihr Tipps, wie ich hier weiter vorgehen kann? Gibt es Erfahrungen oder Argumente, wie man die HG doch noch zum Einlenken bewegen kann, wenn der „Personalbedarf“ eigentlich
durch meine Person gedeckt werden soll?
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen!
sumi1201


