Zulage für Praxisanleitung bei Teilzeibeschäftigung
#1

Hallo
Ich arbeite in Teilzeit und mir werden die 70.-€ Zulage für die Praxisanleitung nur anteilig ausgezahlt. 
Ist das rechtens?
Zitieren
#2

Ja. Tariflich werden solche Art Zulagen bei Teilzeit immer nur anteilig bezahlt. Solche Regelungen sind auch zulässig, weil damit der Teilzeitbeschäftigte den gleichen rechnerischer Stundenlohn bekommt. Bei voller Austahlung würde die Teilzeitkraft besser bezahlt werden als die Vollzeitkraft. Darauf besteht kein rechtlicher Anspruch.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst