Zulage für Praxisanleiterinnen im TVÖD / Sue
#1

Laut Tarifabschluss gilt die Gewährung einer Zulage für Praxisanleitung in Höhe von 70 Euro monatlich, wenn mindestens 15 Prozent der Gesamttätigkeit auf die Anleitung verwendet werden. Meine Frage: Wie werden die 15 Prozent definiert? Zählt dazu die Anwesenheit der Praktikantin oder nur der Aufwand für Reflexionsgespräche, Anleitertreffen u.ä.? Ist die Gewährung der Zulage freiwillig oder für den Arbeitgeber verpflichtend? Vielen Dank für eure Responds!
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