Steht mir eine Zulage zu, wenn ich mich um Auszubildende und Praktikanten kümmer
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Beschäftigte, denen entsprechende Tätigkeiten als Praxisanleiterin / Praxisanleiter in der Ausbildung von Erzieherinnen / Erziehern, von Kinderpflegerinnen / Kinderpflegern, von Sozialassistentinnen / Sozialassistenten oder von Heilerziehungspflegerinnen / Heilerziehungspflegern übertragen sind und die die übertragene Tätigkeit mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an ihrer Gesamttätigkeit ausüben, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine Zulage in Höhe von 70,00 Euro monatlich. Die Zulage wird nur für Zeiträume gezahlt, in denen Beschäftigte einen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben.
Die Zulage wird für die Praxisanleitung in der Ausbildung von
Erziehern,
Kinderpflegern,
Sozialassistenten oder
Heilerziehungspflegerin
gezahlt, wenn die Praxisanleitung einen zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an der Gesamttätigkeit ausmacht.