Zulage bei Krankheitsvertretung eines Beamten
#1

Hallo,

ich bin in E9b eingruppiert. Seit 6 Wochen vertrete ich einen Beamten der in A11 ist (erkrankt) und mache dessen Tätigkeit (wahrscheinlich noch ein paar Monate). Eine Zulage nach §14 TV-L kann man ja bei einer Urlaubsvertretung bekommen. Mir wurde aus der Personalabteilung gesagt, dass man die Tätigkeit tatsächlich mit E11 gleichsetzen könne. 

Die Personalabteilung meint jedoch, dass ich nur die Zulage bekommen könnte, wenn auch eine freie E11 Stelle vorhanden wäre. Das ist aber nicht der Fall.
Ich sehe das nicht so, da doch bei Urlaubsvertretung keine Stelle vorhanden sein muss (Haushaltsgesetz). Wenn das so wäre, könnte ja nie ein Angestellter einen Beamten vertreten. Was ist wenn alles überwiegend Beamte sind, dann wäre der Angestellte ja voll benachteiligt. 
Ich hoffe Ihr habt da unterstützende Argumente für mich.  Danke

Peter
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#2

Die Personalabteilung ist entweder völlig unfähig oder kriminell. Schriftlich den Anspruch auf die Zulage nach Paragraph 14 TV-L anmelden. Den Personalrat bitten aktiv zu werden. Eventuell verkennt die Personalabteilung, dass die Regelungen für Tarifbeschäftigte anders sind als für Beamte. Hier also Haushaltsrecht keinerlei Rolle für den Anspruch spielt. Wurde die Aufgabe wirksam übertragen? Nimmst du nur die Aufgaben nach E11 wahr oder auch deine bisherigen Aufgaben? Dann spielen die Zeitanteile eine Rolle für den Anspruch auf eine Zulage. Es könnte weiterhin eine E9b sein wenn der Zeitanteil E9b überwiegt. Man muss also die derzeitige Gesamttätigkeit bewerten.
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