22.11.2020, 21:38
Hallo,
ich bin in E9b eingruppiert. Seit 6 Wochen vertrete ich einen Beamten der in A11 ist (erkrankt) und mache dessen Tätigkeit (wahrscheinlich noch ein paar Monate). Eine Zulage nach §14 TV-L kann man ja bei einer Urlaubsvertretung bekommen. Mir wurde aus der Personalabteilung gesagt, dass man die Tätigkeit tatsächlich mit E11 gleichsetzen könne.
Die Personalabteilung meint jedoch, dass ich nur die Zulage bekommen könnte, wenn auch eine freie E11 Stelle vorhanden wäre. Das ist aber nicht der Fall.
Ich sehe das nicht so, da doch bei Urlaubsvertretung keine Stelle vorhanden sein muss (Haushaltsgesetz). Wenn das so wäre, könnte ja nie ein Angestellter einen Beamten vertreten. Was ist wenn alles überwiegend Beamte sind, dann wäre der Angestellte ja voll benachteiligt.
Ich hoffe Ihr habt da unterstützende Argumente für mich. Danke
Peter
ich bin in E9b eingruppiert. Seit 6 Wochen vertrete ich einen Beamten der in A11 ist (erkrankt) und mache dessen Tätigkeit (wahrscheinlich noch ein paar Monate). Eine Zulage nach §14 TV-L kann man ja bei einer Urlaubsvertretung bekommen. Mir wurde aus der Personalabteilung gesagt, dass man die Tätigkeit tatsächlich mit E11 gleichsetzen könne.
Die Personalabteilung meint jedoch, dass ich nur die Zulage bekommen könnte, wenn auch eine freie E11 Stelle vorhanden wäre. Das ist aber nicht der Fall.
Ich sehe das nicht so, da doch bei Urlaubsvertretung keine Stelle vorhanden sein muss (Haushaltsgesetz). Wenn das so wäre, könnte ja nie ein Angestellter einen Beamten vertreten. Was ist wenn alles überwiegend Beamte sind, dann wäre der Angestellte ja voll benachteiligt.
Ich hoffe Ihr habt da unterstützende Argumente für mich. Danke
Peter