Zulage als Praxisanleitung
#1

Ab wann bekommen die Praxisanleitungen die Zulage von 70€? Ab sofort oder ab dem 01.10.2024?
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#2

Es geht um diese Regelung „Beschäftigte der Entgeltgruppen S 8a, S 8b, S 9 und S 11a, die als Praxisanleiterin / Praxisanleiter in der Ausbildung von Erzieherinnen / Erziehern, von Kinderpflegerinnen / Kinderpflegern, von Sozialassistentinnen / Sozialassistenten odervon Heilerziehungspflegerinnen / Heilerziehungspflegern mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an ihrer Gesamttätigkeit tätig sind, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine Zulage in Höhe von 70,00 Euro monatlich.“

Grundsätzlich ab 1.7.2022. Allerdings bleibt die tarifliche Umsetzung abzuwarten. Erst dann bekommt man (ggf. rückwirkend) das Geld.
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#3

bekommt man die 70 € pauschal, also auch wenn man nur einmal im Monat aktiv die Praxisanleitung ausübt oder gibt es hier auch eine untermonatliche Zahlung ?
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