Zulage EG 10
#1

Habe gehört, dass es für Beschäftigte in Entgeltgruppe 9b eine Zulage geben kann, wenn dieser Tätigkeiten ausübt, die aufgrund von Sachwissen nur von ihm ausgeführt werden können, meine was in der Art einschlägige Erfahrung. Habe es gelesen, finde nun den entsprechenden Paragraphen bzw. die Ziffer nicht mehr. Wo kann ich suchen? Danke
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#2

Eine solche Regelung gibt es nicht. Wenn es Aufgaben nach E10 sind, die vorübergehend ausgeführt werden, gibt es eine Zulage. Es gibt aber kein Heraushebungsmerkmal, kann nur von Person A ausgeführt werden.
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