Zulage
#1

Kann,  bzw. darf der kommunale Arbeitgeber einem Tarifbeschäftigten eine außertarifliche Zulage gewähren?
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#2

Arbeitsrechtlich spricht nichts dagegen. Haushaltsrechtlich oder landesrechtlich kann dies eingeschränkt / verboten sein. Daneben verbieten die kommunalen Arbeitgebervereinigungen ggf. solche Zulagen. (Dafür gibt es dann ggf. Beschlüsse die bestimmte Zulagen für die Mitglieder erlauben. Diese Erlaubnis berührt aber nicht eventuelle gesetzliche Verbote/Einschränkungen.)
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#3

Arbeitsrechtlich spricht nichts dagegen. Allerdings können andere Vorgaben dem entgegenstehen.

Die kommunalen Arbeitsgeberverbände verbieten ihren Mitgliedern grundsätzlich die Zahlung außertariflicher Zulagen. (Einige Ausnahmen sind in Beschlüssen der Verbände geregelt.

Einige Bundesländer verbieten kommunales Personal besser zu stellen als Landespersonal (außer im Rahmen von Tarifverträgen).

Haushaltsrecht kann dem ebenfalls entgegenstehen.
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