Zulässiger Umfang der Nebentätigkeit
#1

Hallo liebe Community,

ich arbeite seit nun mehr als 8 Jahren im öD in Vollzeit und würde gerne meine Stunden halbieren. 

Meine Frage ist, wie es mit einer zusätzlichen Tätigkeit aussieht. Vor allem in welchem Umfang darf die Nebentätigkeit sein, wenn ich nun Teilzeit im öD arbeite? Zudem möchte ich gerne wissen, ob mein Gehalt bei der neuen Tätigkeit höher sein darf bei Teilzeit.

Vielen Dank im Voraus.

LG

TahSev
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#2

Für Tarifbeschäftigte gilt:
"Vor allem in welchem Umfang darf die Nebentätigkeit sein, wenn ich nun Teilzeit im öD arbeite."
Insgesamt maximal im Durchschnitt 48h/Woche. Bei selbstständiger Tätigkeit ggf. keine formale Stundengrenze.

"Zudem möchte ich gerne wissen, ob mein Gehalt bei der neuen Tätigkeit höher sein darf bei Teilzeit."
Ja.
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#3

(16.03.2023, 15:34)Gast schrieb:  Für Tarifbeschäftigte gilt:
"Vor allem in welchem Umfang darf die Nebentätigkeit sein, wenn ich nun Teilzeit im öD arbeite."
Insgesamt maximal im Durchschnitt  48h/Woche. Bei selbstständiger Tätigkeit ggf. keine formale Stundengrenze.

"Zudem möchte ich gerne wissen, ob mein Gehalt bei der neuen Tätigkeit höher sein darf bei Teilzeit."
Ja.

Ich klinke mich hier mal ein. Ich bin nicht der Fragesteller, aber in einer ähnlichen Lage. Ich arbeite in Teilzeit als Tarifbeschäftigte im TVöD und habe ein kleines Gewerbe. Das habe ich bereits bei meinem Arbeitgeber angemeldet. Nun ist es so, dass die Gewinne in dem Gewerbe allmählich steigen. 

Weiß jemand, ob es in solchen Konstellationen Probleme mit der gesetzlichen Krankenversicherung geben kann? Darf zum Beispiel der Gewinn aus der Selbstständigkeit meinen Brutto-Lohn nicht übersteigen?
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