Zeitzuschläge VKA
#1

Werden die Zeitzuschläge laut §8 TvöD-VKA zum Beispiel an einem Samstag nur mit "tatsächlicher Arbeitszeit" vergütet, ist das korrekt?
Beispiel Samstag: 14:00 Uhr bis 15:11 => sind demnach 01:11 h und so werden die auch abgerechnet? Es wird nichts auf volle Stunde aufgerundet? Laut alten BAT wurde diese aufgerundet.
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#2

Ja nur die tatsächliche Arbeitszeit. Aufrundung findet für Arbeitseinsätze während einer Rufbereitschaft statt.
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#3

Prima, vielen Dank für die Antwort
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