04.01.2021, 16:01
Werden die Zeitzuschläge laut §8 TvöD-VKA zum Beispiel an einem Samstag nur mit "tatsächlicher Arbeitszeit" vergütet, ist das korrekt?
Beispiel Samstag: 14:00 Uhr bis 15:11 => sind demnach 01:11 h und so werden die auch abgerechnet? Es wird nichts auf volle Stunde aufgerundet? Laut alten BAT wurde diese aufgerundet.
Beispiel Samstag: 14:00 Uhr bis 15:11 => sind demnach 01:11 h und so werden die auch abgerechnet? Es wird nichts auf volle Stunde aufgerundet? Laut alten BAT wurde diese aufgerundet.