Zeiterfassungsgerät
#1

Hallo,
vor einiger Zeit wurde bei uns im Rathaus ein Zeiterfassungsgerät für die Angestellten in Betrieb genommen. Ich als Personalratsvorsitzende habe erst zufällig in der letzten Woche davon erfahren, da ich in einer Außenstelle tätig bin. Nun bin ich der Meinung, dass die Dienststellenleitung den PR davon in Kenntnis hätte setzen und von diesem seine Zustimmung einholen müssen. Greift hier
Artikel 75 a?
Mitbestimmung bei Organisationsmaßnahmen
(1) Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen bei
17. Einführung, Anwendung und erheblicher Änderung technischer Einrichtungen zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Beschäftigten;
18. Einführung, Anwendung und erheblicher Änderung von automatisierten Verfahren zur Personalverwaltung.
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#2

Hallo Dani,

stimmt ihr habt hier Mitbestimmung.
Normalerweise hätte euch die Dienststelle vor der geplanten Maßnahme beteiligen müssen.
Ich würde mal auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit hinweisen und dass sie euch die notwendigen Unterlagen überreichen sollen damit ihr über die Einführung der Zeiterfassung beraten und abstimmen könnt.
In diesem Bereich ist auch eine Dienstvereinbarung sinnvoll, wegen den Modalitäten der Gleitzeit und Arbeitszeitkonten.

Grüße
Roland
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#3

Guten Morgen,

so ist es. Ihr habt da definitiv ein Mitbestimmungsrecht. Das hat die Dienststelle nicht eingehalten.
Und da Ihr ja so eine wundervolle Dienststelle habt, würd ich da mal geflegt anders vorgehen:

1. Sofortige außerordentliche PR-Sitzung
2. Tagesordnung: Zeiterfassungsanlage
3. Beschluss
4. Brief und Beschlussvorlage an die Dienststelle:

"liebe Dienststelle, wir haben erfahren, dass im Gebäude xy eine 0815 Zeiterfassungsanlage hängt. Gem. § 123 Abs 123 sind Sie verpflichtet uns zu beteiligen. Wir sind enttäuscht, dass Sie uns in einem so wichtigen Punkt ignorieren. Wir forden Sie gemäß unseren Beschluss auf, die Zeiterfassungsanlage sofort auszuschalten und ein ordentliches Mitbestimmungsverfahren einzuleiten. (im NPersVG wäre es § 63 - unzulässige Maßnahmen)."

Mögliche Fragen in dem Zusammenhang wären:
Wer hat die Anlage installiert?
Wer ist wann verpflichet sie zu benutzten?
Wo werden die Daten gespeichert?
Wer kann die Daten lesen?
Sind updates für die Anlage notwendig?
Wann erhält der PR listenmäßige Auswertungen der Anlage?
usw.

Mit diesem Faux pas könnt Ihr mal Eure Dienststelle zeigen, wo der Hammer hängt und was PR-Arbeit bedeutet.
Da Sie Euch ja auch nicht für "voll" nehmen, könnt Ihr jetzt mal mit so einer "augenscheinlichen" Kleinigkeit standing zeigen.

Rolands Vorschlag ist sehr mild. Natürlich machbar. Aber Eure Dienststelle könnte auch mal einen anderen Weg gezeigt bekommen. Das täte Ihr mal gut.
Allerdings geb ich ihm recht: eine Dienstvereinbarung wäre sinnvoll.

Hast Du Kontakt zu anderen PR aus anderen Städten? So ein Kommunikationspool wäre immer super.

LG
Auenlandbewohnerin
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#4

Hi Dani, Hi Roland,

im Prinzip hast Du Recht, Roland, genauso müßte man vorgehen. Nur, die neue Mode bei DS ist, sich überhaupt nicht mehr an der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu stören. Generell scheint die neue Masche zu sein, wir machen einfach mal. Läuft (fast) überall so. Wenn dann Verträge geschlossen worden sind oder sonst wie Rechte Dritter entstanden und der PR wird aufmerksam auf die Dinge, dann wird auf der anderen Seite einfach nur rumgeheuchelt, so ganz nach dem Motto:"Oh, unterliegt das wirklich der Mitbestimmung? Verzeihung, aber das haben wir nicht gewußt!" Ganz toll finde ich es dann noch, wenn sie, nachdem das Kind im Brunnen liegt, meinen, man könne ja alles nachträglich regeln. Wir alle haben in den PR ein grundsätzliches Problem, unsere Rechte sind zu schwach. Da kann man auf der vertrauensvollen Zusammenarbeit rumhacken soviel man will. Meiner Meinung nach wären hier die Gewerkschaften gefordert, endlich einmal dafür zu sorgen, dass die Gesetze was handfestes hergeben. So, wie es jetzt ist, können die DS machen, was sie wollen und uns alle verraten und verkaufen. Trotzdem, niemals aufgeben. Glück auf:-) Haegar
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#5

Huhu,

aber Rechte Dritter sind doch hier nicht entstanden? oder? Welche könnten das denn sein?
Die Kollegen sind ja nicht Dritte....
Ich glaube schon, dass der PR so einige Rechte hat - uns fehlt nur manchmal die richtige STreitkultur.

NICHT VERZAGEN!
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#6

Bisher ist doch aber eigentlich noch nicht viel passiert, oder? Wenn ich das richtig verstanden habe, sind bisher lediglich die technischen Voraussetzungen für eine Zeiterfassung installiert worden. Das ist soweit ja erstmal kein Problem, wenn da irgendwo ein Kasten hängt, der von der Belegschaft gekonnt ignoriert werden kann.
Interessant wird es ja erst, wenn es eine Verpflichtung zur Nutzung der Zeiterfassung gibt. Und genau diese Verpflichtung kann m.E. nur unter Beteiligung des Personalrates in einer entsprechenden Dienstvereinbarung erfolgen. In dieser wären dann genau die Details bzgl. der Zeiterfassung zu klären.
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#7

Zitat:vor einiger Zeit wurde bei uns im Rathaus ein Zeiterfassungsgerät für die Angestellten in Betrieb genommen

Hallo IHerbst... ich denk schon, dass das Ding schon läuft....
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#8

Hallo,

und aufgrund welcher Rechtsgrundlage müssen es die Bediensteten benutzen ???
Gibt es eine Dienstanweisung ??
Wie wurde vorher die Arbeitszeit kontrolliert ??
Gab es hier eine Dienstanweisung ??

Ich finde die Einstellung der Auenlandbewohnerin sehr gut, zusätzlich sollten die Kolleginnen und Kollegen darüber informiert werden. Die können ja dann die Erfassung bis zur abgeschlossenen Mitbestimmung
ignorieren.

Gruß
smokie
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#9

Ja, Leute, natürlich ist die Einstellung der Auenlandbewohnerin gut. Und auch klar ist, dass man sich ein solches Theater nicht bieten lassen darf. Verrückt bei der Geschichte ist halt, dass die DS nicht vorher die Mitbestimmung beantragt hat. Man hat einfach entsprechende Gerätschaften und die Software dazu angeschafft, denn der Beschäftigte soll doch noch gläserner werden, als er so schon ist. Gängige Praxis heutzutage. Die Obergurus haben also schön fett Geld ausgegeben und irgendwas angeschafft. Ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass sie dieses Geschäft rückabwickeln (sofern überhaupt möglich), weil sie (bewußt) vergessen haben, den PR zu beteiligen. Das ist ja das Ärgerliche daran. Aber OK, vielleicht kann man nun die weiteren Feinheiten im Rahmen einer DV über die Arbeitszeit regeln. Bis dahin sollten alle Bediensteten die Anlage in der Tat ignorieren. Vielleicht führt das wenigstens zu einem kleinen Lernerfolg. Mit kollegialem Gruß: Haegar
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#10

Häger, ich weiß doch, dass Dienststellen selten bis nie irgendwas zurücknehmen.
Aber manchmal hilft positive Hartnäckigkeit (anderen würden das als "nervendes" Verhalten bezeichnen), um einen kleinen Lerneffekt zu erzielen.
Warum in aller Welt soll eine DS immer damit unkommentiert durch kommen? Um des lieben Friedens Willen? Weil die DS sonst immer so gut zu ihren Mitarbeitern ist? mmmhhh das ist doch keine realen Optionen.

Flagge zeigen muss manchmal sein. Und an so einem relativ lapidaren Ding wie eine Zeiterfassungsanlage geht das doch super.

sonst würden wir es doch wie im Lied von Herbert Grönemeyer halten: "... wie eine träge Herde Kühe schaun wir kurz auf und grasen dann gemütlich weiter..." das kanns doch nicht gewesen sein.

Apropos Flagge zeigen: die lieben Arbeitnehmer, die sich gerade aufregen, dass die Bahn streikt, finde ich doch sehr grotesk. Da fordern welche mit Nachdruck Lohngerechtigkeit für alle, quasi "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" und was macht die Masse: nölt rum. Anstatt sich beim Bahnmanagament für die destruktive Haltung zu beschweren, fällt der Hass auf die Streikenden... WIE KURZSICHTIG! Andere Wege für Lohngerechtigkeit gibt es doch heute kaum noch....
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#11

Hallo,
sorry dass ich mich nicht eher wieder eingeklinkt habe. Also die Situation ist folgende: Das Gerät wurde installiert, aber noch nicht in Betrieb genommen (war mir nicht klar) . Kürzlich gab es dann eine Rundmail in der Dienststelle, wo auf eine kommende Dienstvereinbarung mit dem PR hingewiesen wurde. Allerdings habe ich diese Mail nur von einem Mitarbeiter der DS bekommen. Wir als PR wurden bisher nicht informiert. Desweiteren wurde eine neue Schließanlage, ein sogenannter Transponder, installiert, der später mit dem Zeiterfassungsgerät gekoppelt wird. Auch hiervon wurden wir nicht informiert (Dient der Sicherheit). Hat jemand Erfahrungen damit? In diesem Transponder werden doch Daten der MA gespeichert und die DS kann jederzeit nachprüfen, wer wann welche Türe geöffnet hat. Alles sehr suspekt...
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#12

(11.03.2011, 09:16)Auenlandbewohnerin schrieb:  Apropos Flagge zeigen: die lieben Arbeitnehmer, die sich gerade aufregen, dass die Bahn streikt, finde ich doch sehr grotesk. Da fordern welche mit Nachdruck Lohngerechtigkeit für alle, quasi "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" und was macht die Masse: nölt rum. Anstatt sich beim Bahnmanagament für die destruktive Haltung zu beschweren, fällt der Hass auf die Streikenden... WIE KURZSICHTIG! Andere Wege für Lohngerechtigkeit gibt es doch heute kaum noch....

Das muß aber nicht dann sein, wenn andere Leute zur Arbeit müssen.
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#13

Zitat:Das muß aber nicht dann sein, wenn andere Leute zur Arbeit müssen.
Aber wenn sie am WE oder nachts streiken würden, würde es keiner mitbekommen und es würde keinen interessieren. Und damit wären die Erfolgschancen wohl sehr gering!
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#14

Hallo Leute

Also ich bin jetzt etwas erschüttert, was ich hier teilweise lesen muss. Hier liegt ein grober Verstoß der DS vor. Ob schon funktionstüchtig oder nicht. Ob nur "erst einmal" eingebaut, oder nicht. Sobald die DS so etwas auch nur plant zu installieren, ist beim PR unter Herausgabe aller Unterlagen das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten. Denn es gilt hier wie jedesmal, dass PR und DS über die gleichen Informationen verfügen müssen.

Ich würde hier gerichtlich eine Verfügung erwirken, die Anlage sofort auszuschalten.

MfG Strassenbahner
Ich nochmal, habe Seite 2 nicht beachtet.

Zitat:Das Gerät wurde installiert, aber noch nicht in Betrieb genommen (war mir nicht klar)
Egal, vor dem Einbau hat die Mitbestimmung zu geschehen!
Zitat:Kürzlich gab es dann eine Rundmail in der Dienststelle, wo auf eine kommende Dienstvereinbarung mit dem PR hingewiesen wurde.
Macht das Ganze noch schlimmer! Hier gibt die DS auch noch zu, gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Und eine nachträgliche Zustimmung sieht kein PersVG vor.
Zitat:Wir als PR wurden bisher nicht informiert.
Siehste! So hält sich die DS an das PersVG. Manche DS-Leiter glauben allen Ernstes, dass es nur für den PR gilt.
Zitat:Desweiteren wurde eine neue Schließanlage, ein sogenannter Transponder, installiert, der später mit dem Zeiterfassungsgerät gekoppelt wird. Auch hiervon wurden wir nicht informiert (Dient der Sicherheit).
Ich würde diesen Transponder dem DSlt. um die Ohren hauen.
Zitat:Alles sehr suspekt...
Nicht suspekt, verbrecherisch!!!

Nochmals MfG
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#15

Hallo,
ihr seid alle echt super! Habe jetzt einen Brief an die DS verfasst, in dem ich noch einmal nachdrücklich auf unser Mitbestimmungsrecht hingewiesen habe - mit eueren Tips! Mal gespannt, was jetzt kommt! Also, danke danke danke!!!
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