Zeiterfassung
#1

Hallo!

In unserem Betrieb (TV-L Bayern) werden die geleisteten Arbeitsstunden noch handschriftlich auf Stundenzetteln festgehalten. Nun möchte die Personalverwaltung, wie vielerorts üblich, ein elektronisches Zeiterfassungssystem einführen. Sowohl die Direktion als auch die Beschäftigten haben sich bisher dagegen ausgesprochen, als Personalrat stehen wir der Sache neutral gegenüber. Meine Frage ist: Gibt es (wie die PV behauptet) eine PFLICHT auf ELEKTRONISCHE Zeiterfassung? Ich kann in den Gesetzen nichts dazu finden.

Danke!
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#2

Hallo,

eine Pflicht gibt es m.E. nicht. Jedoch ist es heute üblich, Zeiten EDV-mäßig zu erfassen und nicht händisch eingetragene Zeiten der AN durch die Personalabteilung noch in den PC zu übertragen.
Manche der AN möchte keine elektronische Erfassung, dass man dann nicht mehr (oder wesentlich schwieriger) die Zeiterfassung manipulieren kann.
Per Hand kann man ja schon mal großzügig aufschreiben.

Ich meine, in der heutigen Zeit ist die elektronische Erfassung (grad bei Verwaltungen mit Gleitzeit) unabdingbar.
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#3

Hallo,

siehe
Elektronische Zeiterfassung

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#4

Die Vorteile einer elektronische Zeiterfassung liegen nun mal auf der Hand, und Mitarbeiter die nichts zu verbergen haben, haben damit auch kein Problem. Aber getroffene Hunde bellen meistens...
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#5

Danke! Da hat wohl schon ein Kollege mal nachgefragt... E050

Wie gesagt, wir hätten grundsätzlich nichts gegen eine solche Zeiterfassung einzuwenden. Doch sind wohl die meisten Beschäftigten dagegen (incl. Direktor) und die Verwaltung der Konten will auch keiner übernehmen.

Zumindest aber sollte man vernünftig darüber reden können (PR-Mitbestimmung? P033) und nicht mit diesem "Das-ist-jetzt-Gesetz"-Käse kommen...
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#6

Da der Eintrag bereits etwas älter ist, wurde evtl. bereits alles geklärt.
Grundsätzlich können sowohl die Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber nichts gegen eine elektronische Zeiterfassung haben. Der Arbeitgeber spart gegenüber der manuellen Auswertung von Stundenzettel viel Zeit. Nichtraucher werden fair gegenüber Rauchern behandelt.
Der Anschaffungspreis kann kein Argument sein, da es bereits für wenig Geld professionelle Zeiterfassungen gibt.
Viele Grüße
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#7

Wieso werden Nichtraucher fair gegenüber Rauchern behandelt, wenn die Zeiterfassung elektronisch ist? Das macht doch gar keinen Unterschied.
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#8

Gast
Wieso werden Nichtraucher fair gegenüber Rauchern behandelt, wenn die Zeiterfassung elektronisch ist? Das macht doch gar keinen Unterschied.

In der Regel werden über einen automatischen Pausenabzug die Frühstück- und Mittagspause abgezogen. Geht ein Raucher z.B. 5 mal am Tag je 5 Minuten rauchen (25Min), so muss er sich hierfür bei einer elektronischen Zeiterfassung an dem Gerät abmelden die dann zusätzlich zu den regulären Pausen gewertet werden können. Ohne Zeiterfassung werden die Raucherpausen oft "geduldet", wobei der Raucher dann 25 Minuten gegenüber dem Nichtraucher sparen würde.
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#9

Quatsch. Entweder man hat eine Dienstvereinbarung, wo sich die Raucher ausstempeln müssen (während die Nichtraucher das beim Quatschen nicht tun müssen) oder eben nicht. Da ist es doch völlig schnurz, wie die Zeiterfassung erfolgt.
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#10

Ich habe es verstanden.
Wenn die Pausen und Raucherzeiten nicht gestempelt werden, gehen die Raucher in Raucherpause während die Nichtraucher arbeiten.
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#11

Nee, während die Nichtraucher mit Kaffee in der Ecke stehen und quatschen oder aus dem Fenster gucken.
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#12

Dieses Argument ist gelinde gesagt blöd. Als ob Raucher nicht auch Kaffee trinken, quatschen oder aus dem Fenster gucken und das zusätzlich zu den Rauchpausen.
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