20.08.2026, 09:31
Zählt der Anfahrts- und Nach-Hause-Weg mit zu einer angeordneten Nachtarbeit, die nicht am üblichen Dienstort verrichtet werden musste? Die Person wohnt außerhalb vom Einsatzort und hat eine An- bzw. Abfahrtszeit von 30 Minuten zu seinem Zuhause.


