Zeichnung i.V. Bürgermeister
#1

Hallo ihr Lieben,

eine Frage. Der 1. Bürgermeister fälllt aufgrund Krankheit länger aus. Der 2. Bürgermeister (durch den Stadtrat gewählt) der nun zu den Stadtratssitzungen einlädt, unterschreibt die Tagesordnung ohne in Vertretung (i.V.). 
In meiner Schulzeit bei der BVS hieß es i.V. und i.A. gibt es nicht mehr.
Stimmt das? Ich kann nichts schriftliches finden wie es geregelt ist.
Vorab vielen Dank. Liebe Grüße
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#2

Ich würde sagen, der stellvertreter ist gewählt und nimmt die Funktion Bürgermeister in dessen Stellvertretung rechtens wahr. Der möglicherweise fehlende Hinweis i. V. erscheint mir nicht von Belang, um eine Anordnung oder sonstige Entscheidung dadurch nichtig werden zu lassen. M. E. nach ist der Zusatz nur dazu sinnvoll, dass das Gegenüber weiß, dass es nicht der originäre Unterzeichner unterzeichnet hat. Aber auch ich bin an einer weiteren fundierten Antwort interessiert.
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#3

Hallo zusammen, so sehe ich es auch. Der vertretende Bürgermeister unterschreibt ohne i.V./i.A. Im Gesetz heißt es: "Die weiteren Bürgermeister vertreten den ersten Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung in ihrer Reihenfolge..." Daraus ergibt sich die Vertretung als eine wesentliche Aufgabe. In der Signatur steht der Name des Unterzeichnenden und die angepasste Funktion.
Nicht
i.V. Mustermann
Oberbürgermeister
sondern
Moni Musterfrau
2. Bürgermeisterin
Der Zusatz erscheint mir nur sinnvoll, wenn die Vertreter nicht eindeutig gesetzlich geregelt sind.
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