Zahnzusatzversicherung
#1

Hallo,
muss ich beim Antrag auf Beihilfe zu einer Zahnbehandlung angeben, dass ich eine Zahnzusatzversicherung habe und diese den größten Teil bezahlt hat?
Danke
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#2

Wenn Du keine unberechtigten Leistungen erschleichen möchtest, dann solltest Du das tun.
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#3

Ok, ich frage mich dann, wird das angerechnet? Man bezahlt für die Privatversicherung ja schließlich.
Eigentlich geht das den Dienstherrn doch nichts an?
Ich möchte es ja richtig machen, aber verstehen kann ich das nicht.
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#4

Der Vertrag der Versicherung erlaubt tatsächlich in der PKV zu sein? Es ist auch eine echte Zahnzusatzversicherung und keine Beihilfeergänzungstarif etc.?
In den Versicherungsbedingungen sollte PKV und Zahnzusatzversicherung überwiegend (immer?) nicht möglich sein.
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#5

(21.02.2023, 13:19)Gast schrieb:  Ok, ich frage mich dann, wird das angerechnet? Man bezahlt für die Privatversicherung ja schließlich.
Eigentlich geht das den Dienstherrn doch nichts an?
Ich möchte es ja richtig machen, aber verstehen kann ich das nicht.

Lies Dir die zutreffende Beihilfeverordnung durch. In des Nds. heißt es in § 3 Abs. 4
Zitat:Soweit ein Anspruch auf Leistungen aufgrund privat-rechtlicher Rechtsbeziehungen nach Regelungen besteht, die dieser Verordnung im Wesentlichen vergleichbar sind, besteht kein Anspruch auf Beihilfe aus einem Rechtsverhältnis als Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger. Der Anspruch einer oder eines Beihilfeberechtigten für Aufwendungen einer oder eines berücksichtigungsfähigen Angehörigen besteht nicht, soweit die oder der Angehörige Anspruch auf Leistungen aufgrund privatrechtlicher Rechtsbeziehungen nach Regelungen hat, die dieser Verordnung im Wesentlichen vergleichbar sind.
Ich würde mich strafrechtlich nicht angreifbar machen.
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#6

Na super und Danke für die Hinweise.
Ich möchte mich ja auch nicht strafbar machen. Deshalb frage ich nach.

Allerdings sehe ich, dass jemand der eine Zusatzversicherung abschließt, im Nachteil ist. Denn man bekommt keine oder nur wenig Beihilfe. Die Versicherung muss man ja bezahlen. Hat jemand diese nicht, bekommt er mehr Beihilfe. Eigentlich ein Witz.

Um die oben noch offenen Fragen zu beantworten:
Es handelt sich um eine gesetzliche Krankenversicherung und eine private Zahnzusatzversicherung.
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#7

Es geht um Beamten in der GKV oder Beihilfeansprüche für Altfälle aus alten BAT Zeiten?
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#8

Da von Dienstherrn die Rede ist wohl um Beamte.
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#9

Nein, kein Beamter sondern Angestellter bzw. Versorgungsempfänger.
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#10

Zwischen Angestelltem und Versorgungsempfänger gibt es Unterschiede. Von daher wäre es gut, einmal den Status und die Rechtsgrundlage für den Beihilfebezug darzustellen. Ich war bei meinen Antworten auch von einem beihilfeberechtigten Beamten ausgegangen.
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#11

Angestellter Bundeswehrverwaltung seit 40 Jahren, beschäftigt im Saarland
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#12

Dann bin ich wohl doch kein Versorgungsempfänger. Habe mal gegoogelt. Sicher bin ich mir nicht.
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#13

Sehr wahrscheinlich wird der Anspruch dann aus der unter https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bund..._node.html beschriebenen Regelung bestehen. Da es bei der zuständigen Beihilfestelle sicher einen Ansprechpartner gibt, würde ich mich mit diesem austauschen.
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#14

Also ich habe gerade einen Beihilfeantrag in Niedersachsen gestellt und da sind m. E. Zahnzusatzversicherungen anzugeben unter "Welcher Krankenversicherungsschutz besteht" "Zusatztarif".
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#15

Und bei mir ist er nicht anzugeben. Das ist Privatsache und interessiert nicht. Anders wäre es, als Zusatztarif und weitere Beihilfe von anderer Stelle.
Unter Zusatztarif versteht man Tarife, die von den Krankenkassen zusätzlich gebucht werden, nicht jedoch privat abgeschlossene Verträge.
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