06.12.2016, 10:30
Hallo,
ist es zwingend erforderlich die Zahlung einer Vorarbeiterzulage durch den Hauptausschuss (Verwaltungsausschuss) nach § 107 Abs. 4 NKomVG beschließen zu lassen?
Für Infos wäre ich dankbar.
Viele Grüße
VC
ist es zwingend erforderlich die Zahlung einer Vorarbeiterzulage durch den Hauptausschuss (Verwaltungsausschuss) nach § 107 Abs. 4 NKomVG beschließen zu lassen?
Für Infos wäre ich dankbar.
Viele Grüße
VC