Zahlung Inflationsausgleich im Juni 2023
#1

Mein Arbeitgeber teilte mir mit, dass die Zahlung des Inflationsausgleichs im Juni noch nicht erfolgen kann, da die Aufwendungen zur Programmierung zu kurzfristig sei! Voraussichtlich erfolge diese im Juli mit entsprechender Rückrechnung! Ist dies rechtens?
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#2

Nein.
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#3

(07.06.2023, 15:16)Gast schrieb:  Nein.
 Was kann ich dagegen tun?
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#4

Abmahnung des Arbeitgebers mit kurzer Nachfrist. Danach fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Forderung von Zinsen. Dazu wirksames in Verzug setzen. Mehr als ein paar Euro sind aber nicht zu erreichen.
Klage um das Geld einzuklagen. Wird aber nicht dazu führen, dass man das Geld eher bekommt.

Bzw. im Ergebnis letztlich nicht viel...
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#5

Danke für den aufschlussreichen Hinweis! :-)
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