Aufgrund einer drohenden Dienstunfähigkeit, möchte ich gerne in Erfahrung bringen, wie es mit dem Familienzuschlag weiter gehen würde.
Es gibt im Detail unterschiede in den 17 verschiedenen Beamtenrechtlichen Regelungen in Deutschland. Daneben spielt dann auch eine Rolle nach welcher Dienstzeit der Ruhestand eintritt.
Der Ehegattenzuschlag wird analog wie die Besoldung gekürzt. Die kinderbezogenen Zuschläge werden weiter gezahlt (soweit die Voraussetzungen vorliegen).