Winterdienst durch Feuerwehr ?
#1

Hallo,
in unserer Gemeinde gibt es Überlegungen, den Winterdienst nach regulärem Dienstschluss der Bauhof-Arbeiter (16:00 Uhr), an den Wochenenden und an Feiertagen zukünftig von der Freiwilligen Feuerwehr durchführen zu lassen. Bisher gab es dafür eine Bauhof-Bereitschaft. Man erhofft sich dadurch erhebliche Kosten-Einsparungen (Personalkosten). Die Feuerwehrleute sind ja keine Beschäftigten der Stadt mit Gehalt und Zuschlägen, sondern erhalten nur Aufwandsentschädigungen. Offiziell behauptet man aber, dass man Anreize für eine Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr setzen möchte.
Meine Frage ist, ob eine solche Übertragung des Winterdienst zulässig ist, d.h. darf der Feuerwehr eine Aufgabe des Bauhofs übertragen werden ? Wie kann man das verhindern ?
Viele Grüße Thomas
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#2

Meiner Meinung ergibt sich hier eine ganz andere Frage:

ist die freiwillige Feuerwehr dazu überhaupt in der Lage,
bzw. kann sie hier die Verantwortung dafür übernehmen.

Z.B. eisige Fahrbahn auf einer Brücke wird nicht gestreut,
weil die freiwillige Feuerwehr im Einsatz ist (Wohnhaus brennt)
und dadurch passiert ein schwerer Verkehrsunfall.

Ich würde dies einmal mit dem Kreisfeuerwehrverband bzw. mit dem Landesfeuerwehrverband besprechen.

Beste Grüße!
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#3

Hallo Thomas,
die Bauhöfe werden doch schon seit Jahren gegen die Feuerwehren ausgespielt. Viele Kommunen haben der Feuerwehr schon die Straßenreingung übertragen, zumindest nach Dienstschluss der Bauhöfe. Die Übertragung des Winterdienstes ist auch nicht neu, schau mal hier:
www.suedwest-aktiv.de/region/metzingerurachervolksblatt/ermstal/3610456/artikel.php?SWAID=0f9b10e287418ace997581589626bc5c

Teilweise übernehmen die Feuerwehren sogar die Bereitschaft für das Ordnungsamt und erstellen Einweisungen in psychiatrische Kliniken oder kontrollieren Veranstaltungen.

Ich denke, dass die Gewerkschaften und die Sozialversicherungen etwas gegen diese Praxis unternehmen müssten, schließlich werden sozialversicherungspflichtige Stellen in Ehrenämter umgewandelt. Vermutlich haben sie aber keine Rechtsgrundlage dagegen. Viele Freiwillige Feuerwehren haben nichts gegen zusätzliche Aufgaben, schließlich bedeuten diese auch mehr Einfluss und Geld. Und die Verantwortung ist im Ehrenamt ja auch begrenzt.

Gruß aus MV
Michael
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#4

Hallo Thomas,

die freiwillige Feuerwehr für den Winterdienst einsetzen? Wer hat denn sowas vor?
Tztztz, auf Ideen kommen manche.

Ich denke nicht dass die Feuerwehr hoheitliche Aufgaben der Gemeinde übernehmen darf nur damit diese sich Geld spart. Außer es wäre ein Katastropheneinsatz aber soviel Schnee werdet ihr sicher nicht haben.
Da möcht ich den Feuerwehrmann sehen, der nach seiner regulären Arbeit noch stundenlang Winterdienst fahren kann. Zumal jeder der schon mal Winterdienst gefahren ist weis wie anstrengend das ist.
Ganz abgesehen das es hier mit Sicherheit Konflikte mit dem Arbeitszeitgesetz gibt!!!
Wie der Kollege schon sagte, was ist wenn im Winterdienst ein Einsatz ist? Wer räumt und streut dann?
Meiner Meinung nach ist es dann auch nicht mit einer Aufwandsentschädigung getan. Die Feuerwehrler werden bei der Gemeinde beschäftigt. Sie müssen dann ja jederzeit erreichbar sein.

Ich würd auch raten dem Feuerwehrverband die Planungen euerer Gemeinde mitzuteilen, wäre gespannt was die dazu sagen.

Gruß
Roland

Gesetze sind Spinnweben, die die kleinen Fliegen fangen, aber die großen gehen durch sie hindurch.
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