Winterdienst Bereitschaft Nachts
#1

Hallo zusammen,
wir sind zu zweit im Bauhof um müsssen im zweiwöchigen Wechsel/ 7 Tage die Woche nachts um 3 Uhr schauen ob Winterdienst nötig ist oder nicht. Dieses nachschauen und beurteilen wird uns finanziell pauschal, jedoch zeittechnisch nicht vergütet. Eine Zeitgutschrift erfolgt nur, wenn wir auch tatsächlich los müssen. Somit ist die Nachtruhe erheblich gestört, ein Nachschauen bei Temperaturen um den Gefrierpunkt erfordert ja auch dass wir uns anziehen und auf die Straße gehen um zu schauen. Außerdem schläft man ja auch nicht sofort wieder ein. Bei zweifelhaften Wetter ist auch kein erholsamer Schlaf mehr möglich, da die Wetterverhältnisse ja jederzeit umschlagen können. Unsere Arbeitszeit beginnt dann ganz offiziell erst um 7 Uhr, obwohl seit 3 Uhr keine richtige Nachruhe mehr statt findet. Kann der Arbeitgeber bzw die Kommune das verlangen? Kann es sein, dass hier keinerlei Arbeitszeit angerechnet wird?
Vielen Dank für eure Antworten!
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#2

"Dieses nachschauen und beurteilen wird uns finanziell pauschal, jedoch zeittechnisch nicht vergütet"

Wie wird es denn vergütet? Geht es über die Pauschale nach TVöD hinaus?
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#3

Im Bereich des TVöD wären die Zeiten als Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme zusätzlich zur Bereitschaftsentgelt zu vergüten §8 Abs.3 regelt.
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#4

Wir bekommen pauschal 125,00€ pro Woche für die Bereitschaft. Immer donnerstags wird festgelegt ob in der Folgewoche (Montag - Sonntag) überhaupt Bereitschaft sein muss. Mit diesen 125,00€ ist das nachschauen dann abgegolten. Ist Winterdienst erforderlich, werden die Stunden vergütet.
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#5

Das wäre aber nicht TVöD konform. Es gibt die Pauschale dafür, dass Du dich bereithältst. Für die Einsätze gibt es extra eine Vergütung, quasi on Top.
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#6

Auszug TVöD:
1Für die Rufbereitschaft wird eine tägliche Pauschale je Entgeltgruppe bezahlt.
2Sie beträgt für die Tage Montag bis Freitag das Zweifache, für Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das Vierfache des tariflichen Stundenentgelts nach Maßgabe der Entgelttabelle.
3Maßgebend für die Bemessung der Pauschale nach Satz 2 ist der Tag, an dem die Rufbereitschaft beginnt.
4Für die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft außerhalb des Aufenthaltsortes im Sinne des § 7 Abs. 4 wird die Zeit jeder einzelnen Inanspruchnahme einschließlich der hier-für erforderlichen Wegezeiten jeweils auf eine volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie mit etwaigen Zeitzuschlägen nach Absatz 1 bezahlt.
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#7

(01.12.2023, 12:49)Gast schrieb:  Immer donnerstags wird festgelegt ob in der Folgewoche (Montag - Sonntag) überhaupt Bereitschaft sein muss. 

Diese Regelung zumindest ist arbeitnehmerfreundlich. Eine solch langer Prognosezeitraum wäre zumindest für unsere Wetterlagen (NRW) nicht seriös möglich. Bei uns wäre es dann so, dass der Bauhof oft Bereitschaft hätte, wenn gar kein Winterdienst anfallen kann. Denn so weit im voraus kann man das Wetter ja nur mit erheblichen Unsicherheiten prognostizieren.
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#8

Hallo,
Ich bin auch in einem Bauhof mit nur 2 Mitarbeitern.
1. Wir arbeiten im Weck- und Bereitschaftsdienst mit einer Nachbargemeinde zusammen. Das bringt uns jeweils eine Woche Pause von der Bereitschaft.
2. Vom 15.11. - 15.03. eines jeden Jahres herrscht Urlaubssperre. Somit ist Klar: auch bei 10 Grad + wird uns die Bereitschaftspauschale und die Weckdienstpauschale gewährt.
Sollte es tatsächlich mal "zu warm" für Winterdienst sein, kann trotzdem jederzeit ein Wintereinbruch stattfinden. deshalb hat man auch "Bereit zu stehen".
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#9

Hallo, ich habe auch eine Frage zum Winterdienst, wir haben den Bauhof knapp 2 Wochen geschlossen, alle haben Urlaub!
Wenns jetzt am 2ten Tag schneit, ruft der Cheffe an, und man muss raus. Ist es nicht so, dass ich quasi, wie meine Kollegen Bereitschaft habe und KEINEN Urlaub? Rufbereitschaft wird nicht gezahlt. Die Einsätze werden mit + Stunden vergütet.
Man kann gar nichts planen, teilweise wird 3x am Tag angerufen, dann wieder 2 Tage nicht, dann wieder 4x.
Morgens wacht man auf, und denkt, scheisse muss ich raus? Wäre sehr dankbar für Aufklärung.
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#10

(01.01.2026, 17:59)Gast schrieb:  Hallo, ich habe auch eine Frage zum Winterdienst, wir haben den Bauhof knapp 2 Wochen geschlossen, alle haben Urlaub!
Wenns jetzt am 2ten Tag schneit, ruft der Cheffe an, und man muss raus. Ist es nicht so, dass ich quasi, wie meine Kollegen Bereitschaft habe und KEINEN Urlaub? Rufbereitschaft wird nicht gezahlt. Die Einsätze werden mit + Stunden vergütet.
Man kann gar nichts planen, teilweise wird 3x am Tag angerufen, dann wieder 2 Tage nicht, dann wieder 4x.
Morgens wacht man auf, und denkt, scheisse  muss ich raus? Wäre sehr dankbar für Aufklärung.

Ja klar, da will man sich das Geld für Rufbereitschaft sparen. Einfach nicht mehr ans Telefon gehen. Oder verreisen. Oder die Rufnummer ändern und die neue Nummer geheim halten (die unterliegt dem Datenschutz). Oder sagen, dass Du Alkohol getrunken hast und daher nicht arbeiten kannst. Oder oder oder, Hauptsache sich wehren.

Dann muss der Arbeitgeber Farbe bekennen und Rufbereitschaft anordnen oder aber auf Winterdienst verzichten.
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#11

Ja es gibt die Aussage.... Rufbereitschaft gibt es bei uns nicht.
Es gibt keine Bereitschaft, keine Rufbereitschaft, kein Nachtzuschlag.
Und ich habe Urlaub.
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#12

Dies ist bei uns ähnlich, wir haben einen sehr rückständigen Chef.
Hier wird nichts bezahlt, keine Bereitschaft, Rufbereitschaft, Nachtzuschlag.
Personalrat ist machtlos und befangen.
Mir sind in den letzten Jahren bestimmt 20 Urlaubstage flöten gefangen, hatte Urlaub und doch Dienst und bezahlt wurde nichts....durch Bereitschaftsdienst sind mir über die Jahre hunderte Euro verwehrt worden.
Man ist machtlos.
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#13

"hatte Urlaub und doch Dienst und bezahlt wurde nichts"
Wieso ist man im Urlaub erreichbar und nimmt den Dienst auf?

"Hier wird nichts bezahlt, keine Bereitschaft, Rufbereitschaft, Nachtzuschlag"
Ansprüche muss man ggf. selber -notfalls gerichtlich- durchsetzen. Wenn es keine Rufbereitschaft gibt, geht man nicht ans Telefon oder ist nicht vor Ort etc.
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#14

Das ist leicht gesagt in einer kleinen Gemeinde, wo jeder jeden kennt, und man perdu mit dem Chef ist.
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#15

Wenn Dir über die Jahre dadurch viele Euros, und Urlaubstage flöten gegangen sind, würde ich einfach im Frühjahr mal ein paar Tage krank machen, und zum schwarzeln gehen.
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