Gestern, 20:31
Hallo.
Vor der Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet in der Entgeltgruppe 6 (Stufe 1). Nun möchte ich nach der Elternzeit in Teilzeit beginnen. Dafür soll es einen neuen Arbeitsvertrag geben. Ist das rechtens ? Reicht nicht eine Vereinbarung zum bestehenden Vertrag ? Ich weiß, dass ich meinen alten Posten nicht mehr bekomme, weil der nunmal für Vollzeitbeschäftigte gilt, aber müsste ich nicht einen gleichwertigen Job angeboten bekommen ? Ich wurde gefragt, ob ich mir auch Buchhaltung oder so vorstellen kann. Aber möchte natürlich die zuvor getroffenen Konditionen im bestehenden Arbeitsvertrag behalten. Weiß dazu jemand etwas ?
Vor der Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet in der Entgeltgruppe 6 (Stufe 1). Nun möchte ich nach der Elternzeit in Teilzeit beginnen. Dafür soll es einen neuen Arbeitsvertrag geben. Ist das rechtens ? Reicht nicht eine Vereinbarung zum bestehenden Vertrag ? Ich weiß, dass ich meinen alten Posten nicht mehr bekomme, weil der nunmal für Vollzeitbeschäftigte gilt, aber müsste ich nicht einen gleichwertigen Job angeboten bekommen ? Ich wurde gefragt, ob ich mir auch Buchhaltung oder so vorstellen kann. Aber möchte natürlich die zuvor getroffenen Konditionen im bestehenden Arbeitsvertrag behalten. Weiß dazu jemand etwas ?


