Stufenerhöhung nach Elternzeit
#1

Hallo,

ich bin seit dem Jahre 2018 in der Stufe 3. In diesem Jahr befand ich mich auch in Elternzeit. Bis Mai 2019. Zählt das Jahr in der Elternzeit mit bei der Stufenerhöhung?

Auszug aus dem Gesetzestext:

§ 4 Betriebszugehörigkeit
Betriebszugehörigkeit ist die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit.

§ 5 Eingruppierung1)
(1) 1Der Arbeitnehmer ist entsprechend seiner mindestens zur Hälfte regelmäßig auszuübenden Tätigkeit in einer Entgeltgruppe nach Anlage 1 eingruppiert. 2Soweit in Anlage 1 ausdrücklich ein von Satz 1 abweichendes Maß bestimmt ist, gilt dieses.
3Erreicht keine der vom Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeiten das in Satz 1 oder 2 geforderte Maß, werden höherwertige Tätigkeiten zu der jeweils nächstniedrigeren Tätigkeit hinzugerechnet.
(2) 1Die Entgeltgruppen 2 bis 15 sind in sechs Stufen aufgeteilt. 2Beginnend mit der Stufe 1 erreicht der Arbeitnehmer die jeweils nächste Stufe innerhalb seiner
Entgeltgruppe unter Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit (§ 4) nach
folgenden Zeiten:
Stufe 2 nach zwei Jahren in Stufe 1,
Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4,
Stufe 6 nach vier Jahren in Stufe 5.
3Förderliche Zeiten können für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden. 4Bei Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit in den Stufen verkürzt werden. 5Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit in jeder Stufe einmal bis zur Hälfte verlängert werden. 6Für Beschwerdefälle ist die betriebliche Kommission (§ 6 Abs. 5 mit dem entsprechenden Verfahren) zuständig.
(3) 1Wird einem Arbeitnehmer vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen und hat er sie mindestens einen Monat ausgeübt, erhält er eine Zulage für die Dauer der Übertragung. 2Die Zulage bemisst sich aus dem Unterschied zwischen dem Entgelt, das dem Arbeitnehmer zustehen würde, wenn er in der nächsthöheren Entgeltgruppe eingruppiert wäre, und der Entgeltgruppe, in der er eingruppiert ist.

Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 5
Bei Leistungsminderungen, die auf einem anerkannten Arbeitsunfall beruhen, ist diese Ursache in geeigneter Weise zu berücksichtigen.

Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 5 und 6
Die Mitwirkung der Kommission erfasst nicht die Vergabeentscheidung.

Protokollerklärung zu § 5 Abs. 3
Die Regelung gilt auch für die Vertretung von Vorhandwerkern und Vorarbeitern.
1) Siehe hierzu auch die Niederschriftserklärungen im Anhang 1.

Danke!
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#2

Sinnvoll ist es den Tarifvertrag zu nennen. Du kannst natürlich auch hoffen, dass jemand sich die mühe macht selber zu suchen welcher Tarifvertrag es ist.
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#3

Habe mir die Mühe gemacht :-) Es müsste der TV-V sein.
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#4

Oh sorry... aber ja es der TV-V Smile... Vielen Dank für die Mühe... Hat denn jetzt jemand eine Antwort Smile?
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#5

Hallo
Die Elternzeit wird nicht mit berücksichtigt, somit erhöht sich die Zeit des Aufstiegs um die Elternzeit

Gruß
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#6

Okay, danke!
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