Wiedereingliederung
#1

Hallo, ich hätte eine Frage zur Wiedereingliederung.
Ich mache gerade eine Wiedereingliederung und fange mit 2 Stunden pro Woche an. Jetzt fallen in die Wiedereingliederung ausgerechnet eine Woche Schließzeit vom Kindergarten. Jetzt meint mein Arbeitgeber ich soll mir in der Woche Überstunden nehmen obwohl ich ja noch krankgeschrieben bin. Jetzt meine Frage dazu: Ist das rechtlich möglich mich einfach dann Überstunden abbauen zu lassen?
lg Katharina
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#2

Auch wenn es spät kommt, vielleicht hilft es anderen.
Wiedereingliederung bedeutet, dass Du weiter arbeitsunfähig bist. Wenn Du also in eine Schließzeit fällst, dann bleibst Du Zuhause.
Anderes Beispiel,
Jemand ist in der Wiedereingliederung mit 6 Stunden und Freitags wird aber nur 5 Stunden gearbeitet, dann ist das so.
Du nimmst in der Zeit auch nicht an der Zeiterfassung teil, sondern notierst maximal für dich selbst die täglichen Zeiten, falls die Krankenkasse später danach fragen sollte.

Hintergrund ist immer, dass Du für den AG weiter AU bist und dein Geld von der Krankenkasse bekommst.
Letztendlich könntest Du sogar morgens anrufen und sagen, dir geht es nicht gut (bezogen auf deine Erkrankung) und bleibst zuhause.

(off topic)
Deine Überstunden oder Urlaubsansprüche haben damit zunächst nichts zu tun und bleiben außen vor.
Im Bezug auf den Verfall von Ursprünglichen gibt es bei Haufe einen guten Artikel
https://www.haufe.de/oeffentlicher-diens...07358.html
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