Widerspruch gegen Mahngebühren
#1

Hallo alle miteinander,

kann mir jemand sagen, ob man gegen Mahngebühren Widerspruch einlegen kann und wenn ja in welcher Form? Ich finde dazu keine gesetzliche Regelung.

Wäre schön, wenn jemand einen Tipp hätte!

Vielen Dank im Voraus!
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#2

Man kann gegen jeden Gebührenbescheid Widerspruch einlegen. Allerdings hat dieser prinzipiell in diesen Fällen keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, zahlen muss man zunächst doch. Wenn sich dann im anschließenden Verfahren herausstellen sollte, dass die Gebührenerhebung rechtswidrig war, wird die erhebende Stelle dazu verdonnert, sie zurück zu erstatten. MfG: Meister Yoda
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