Werkstudent mit Bachelor in Informatik
#1

Hallo zusammen,
meiner Einschätzung nach, geht aus dem tv-v Tarifvertrag keine Regelung zu Werkstudententätigkeiten hervor. 

Mit welcher Eingruppierung kann ich mit einem abgeschlossenem Bachelor bei einer Einstellung als Softwareentwickler (Werkstudent) bei einem Energieversorger rechnen? 

Herzliche Grüße 
Simon
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#2

Ich kann da auch keine spezielle Regelung erkennen, das heißt die Eingruppierung richtet sich nach § 5 TV-V:

"Der Arbeitnehmer ist entsprechend seiner mindestens zur Hälfte regelmäßig auszuübenden Tätigkeit in einer Entgeltgruppe nach Anlage 1 eingruppiert."

Tatsächlich wird es aber nach meiner Erfahrung so sein, dass man versucht, Werkstudenten in niedrigere Entgeltgruppen einzuordnen. Wo kein Kläger, da kein Richter...
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