Weiterkommen als Beamtin m.D. ??
#1

Hallo zusammen 014,

ich bin ganz neu, habe aber das Forum aufgesucht, da ich mich derzeit mit einer schwierigen Frage auseinander setze...

Also ich bin Abiturientin, die nach der Schule die Ausbildung im m. D. gemacht hat. Nach erfolgreicher Prüfung wurde ich in meiner Verwaltung übernommen und bin seit dem als Sachbearbeiterin tätig. Dabei konnte ich wohl - nach Rückmeldung meiner Vorgesetzen - meine Talente unter Beweis stellen, so dass man mich als zukünftige Führungskraft und Nachfolgerin eines in 3 Jahren ausscheidenen Kollegen sieht.

Hierbei stellt sich "lediglich" folgendes Problem:
1) Als Beamtin m. D. werde ich wohl nie Gruppenleiterin werden können
2) Zeit um den Aufstieg regulär zu machen habe ich nicht, da ich zudem aus meinem derzeitigen Fachamt weg müsste (im Rahmen des dann Vollzeitstudiums mit wechselnden Fachämtern) - das ist nicht gewünscht, da ich dadurch wichtige Einarbeitungen verpasse
3) Gerne würde ich über eine berufsbegleitende Maßnahme die notwendigen Voraussetzungen schaffen, finde aber hierzu keine Informationen.
Werden Studiengänge außerhalb der öff. Verwaltung für den Aufstieg in den g. D. anerkannt? Wo kann man so etwas machen?
Sind Fälle bekannt, wo der Aufstieg gemacht aber gleichzeitig das Verbleiben im Fachamt möglich war?

Fragen über Fragen.. Ich stecke wirklich in einer Zwickmühle und weiß einfach nicht wie ich mich richtig entscheide.... D020

Hat jemand Informationen oder Ideen? würde mich sehr darüber freuen!
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#2

Hallo,

das Laufbahnrecht ist sehr starr, wenn es darum geht, welche Vorbildungen/Ausbildungen anerkannt werden. Wenn ich das aus seinem Sachverhalt so richtig deute und du eine 3jährige Ausbildung nicht anstrebst, würde mir nur der Regelaufstieg /Praxisaufstieg nach §§ 33,34 NLVO einfallen.

Beide Formen sind natürlich wie immer im öffentlichen Dienst an gewisse Voraussetzungen geknüpft, beim Praxisaufsteig musste dich z.B. schon länger in A9 bewährt haben.

Der Regelaufstieg setzt u.a. voraus, dass zuvor ein Aufstiegslehrgang (mind. 1100 h) absolviert wurde.
Ich absolviere grad den Angestelltenlehrgang II (10 Monate in Vollzeit) und zwei meiner Mitstreiter sind Beamte des mittleren Dienstes, die auf diesem Wege die Befähigung für die Laufbahngruppe II erwerben.

Ist halt die Frage,inwieweit die Voraussetzungen erfüllt sind und dein Arbeitgeber das mitmacht.


Schönen Gruss
Hank
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#3

Hallo Leonie,

wenn Deine Stadt Dich zur Führungskraft aufbauen möchte, dann sollte sie Dir auch Wege aufzeigen können, wie Du dahin kommst. Frag doch mal Deine Vorgesetzte danach.

Übrigens kommt es häufiger vor, dass Chefs und Vorgesetzte ihren Mitarbeitern (nicht vorhandene) Perspektiven vorgaukeln, um die Leute zu motivieren...

Würde mich interessieren, wie es mit Dir weiter gegangen ist - halt uns mal auf dem Laufenden !

Viele Grüße

Dunja
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#4

Guten Morgen,

in NRW gibt es da nur den sogn. erleichterten Bewährungsaufstieg.

Voraussetzung ist mind. A8 mit besten Bewertungen, 45 Jahre alt und
dann ein sechs-monatiger Lehrgang in zwei Abschnitten mit Prüfung.

Gruß
smokie
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#5

Hallo,

danke für Eure Beiträge!!!

Ich bin leider immer noch in A7, ist nicht ganz einfach mit den Beförderungen hier. Aber für die nächste bin ich schon vorgemerkt.
Dann bin ich erst 27 Jahre alt, so dass ich von einem prüfungserleichterten Aufstieg leider nicht profitieren kann.

Kennt keiner von Euch eine Möglichkeit vielleicht nebenbei über ein Fernstudium die Laufbahnbefähigung g. D. zu erwerben? Das wäre so das Sinnvollste...

Im Moment will es einfach nicht in meinen Kopf rein, dass man einer jungen, dynamischen Mitarbeiterin, die auch noch bereits ist, neben ihren 41 Stunden Vollzeit, Weiterbildung auf eigene Zeit und Kosten zu absolvieren, nicht unterstützt, weil der ö. D. so "starr" ist......:-(
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#6

Hallo Leonie,

nicht gleich die Flinte ins Korn werfen.

Einen kleinen Lichtblick gibt es in NRW schon noch. Das Landesbeamtengesetz und die ensprechenden Verordnungen
(u.a. auch die Laufbahnverordnung) sollen neu gefasst werden.
Dabei soll auch die Durchlässigkeit der einzelnen Laufbahnen verbessert werden.
Leider ist das Ganze von unserem Innenminister Jäger auf 2013 verschoben worden.
Und ob es tatsächlich sogar zu einem Lehrgangs- und Prüfungsfreien
Aufstieg kommt, wie vom Beamtenbund NRW gefordert, ist natürlich noch
ungewiß.

Gruß
smokie
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#7

Ok.... dann müsste ich nur die Entscheidung treffen ob ich darauf warte oder was ich zwischenzeitlich tue.
Macht es Sinn trotzdem einmal Kontakt zur Personalabteilung aufzunehmen und nachzuhören..
Naja, ich bin vollkommen überfragt...

Sollte dann nachher doch nichts oder nichts für mich relevantes geändert werden, ärgere ich mich,..
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#8

Wir hatten Kollegen (keine kommunalen), die im Bezug auf die allgemeinen Lebenshaltungskosten in einer vergleichsweise sehr preisgünstigen Region wohnten und arbeiteten und aus dem mittleren Dienst unbedingt in den gehobenen Dienst aufsteigen wollten. Resultat: Aufstieg bestanden und gleich danach in die teuerste Stadt Deutschlands (München) versetzt worden. Der Mehrverdienst reichte nicht mal für die dortige Miete aus, während die zu Hause gebliebenen im mittleren Dienst bereits anfingen, sich ihr Eigenheim zu bauen.
Tja..... manchmal ist weniger mehr und man sollte auch solche Überlegungen in die Berufsplanung mit einbeziehen
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