Weiterbildungspflicht
#1

Gibt es eine generelle Weiterbildungspflicht für Beamte und wenn ja wie weit darf der Dienstherr sie dann vorran treiben ?
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#2

Eine Weiterbildungspflicht fachlicher Natur? Deine Angaben sind sehr mager.
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#3

Angehörige einer Berufsfeuerwehr werden oft im Rettungsdienst als Rettungsassistent eingesetzt.Kann nun der Dienstherr vom Beamten verlangen sich zum neu entstandenen Berufsbild des Notfallsanitäters ausbilden zu lassen?
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#4

Das ist nicht wirklich meine Baustelle. Aber ich denke, wenn dort eine Arbeitsplatzbeschreibung existiert, in der enthalten ist, dass der Beamte auch Tätigkeiten als Notfallsanitäter ausüben muss, kann er die erforderliche Ausbildung vorantreiben. Grundsätzlich obliegt es dem Dienstherren Tätigkeiten zu übertragen, somit hat er auch dafür Sorge zu tragen, dass die fachliche Qualifikation vorliegt.
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