Weiterbildung HPZ
#1

HALLO IHR LIEBEN, 

Ich hoffe auf eure Hilfe. 
Ich arbeite in eine integrativen Kita. Schon bei der Einstellung wurde auf eine Weiterbildung verwiesen, die gemacht werden „soll“.

Diese Weiterbildung betrifft einen Wochentag und einen Nachmittag pro Woche und geht ein Jahr außer in den Ferien. Wie ist die gesetzliche Regelung dafür? Muss ich die Zeit nacharbeiten bzw. mit Urlaub und Stunden, ausgleichen?

Die Kosten dafür trage auch ich! 

Liebe Grüße
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#2

Wenn der Arbeitgeber die Weiterbildung anordnet und es keine abweichende Vereinbarung gibt handelt es sich um Arbeitszeit.

In anderen Fällen kommt es auf die getroffene Vereinbarung an. Wenn du die Weiterbildung in eigener Verantwortung ohne verbindliche Vorgabe machst wäre es grundsätzlich Freizeit. (Auch da könnte Abweichendes vereinbart werden.)
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