Weiterbeschäftigungsantrag erforderlich?
#1

Zuerst Arbeitsvertrag über Vollzeit seit 10/1989. Befristete Teilerwerbsminderungsrente seit 7/2021 erst für 2, dann für 3 Jahre. Stundenreduzierung auf 27,5 Stunden. In der Zeit GdB von 60 % erworben. Nun Teilerwerbsminderungsrente als Dauerrente. 
Muss ein Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt werden? Gilt der Arbeitsvertrag ansonsten ab 10/1989 wieder?
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#2

Welcher Tarifvertrag?

Im TVöD wäre es so (in den großen Tarifverträge im öffentlichen Dienst müsste es ähnlich sein):

"Muss ein Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt werden?"
Nein. Aber wenn er nicht gestellt wird endet das Arbeitsverhältnis. Wenn der Antrag gestellt würde das Arbeitsverhältnis im Umfang der Teilerwerbsfähigkeit unter den Voraussetzungen des § 333 (3) TVöD fortgesetzt werden.

Siehe § 33 (3) TVöD
"(3) Im Falle teilweiser Erwerbsminderung endet bzw. ruht das Arbeitsverhältnis nicht, wenn die/der Beschäftigte nach ihrem/seinem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen auf ihrem/seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte, soweit dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, und die/der Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids ihre/seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt"
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#3

TVÖD-S... Gilt eine Frist einzuhalten?
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#4

"und die/der Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids ihre/seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantrag"
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