Weiterarbeit nach Regelaltersgrenze
#1

Ich möchte nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, am liebsten bis zum Alter von 70 Jahren und 4 Monaten. Nun steht hier, das dar Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung nur aus wichtigen Gründen ablehnen kann. Welche wären das?
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#2

Die Aussage, dass ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht, halte ich für falsch. Wo steht das?

Vielleicht kann man unter gewissen Bedingungen Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) herleiten, falls man der beste Bewerber ist, Stichwort Altersdiskriminierung.
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#3

Im TV-L und im TVöD endet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung kraft Tarifrecht mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat.
Für eine Weitebeschäftigung muss ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Ein Anspruch darauf hat der Arbeitnehmer allerdings nicht.
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