Bekomme ich nach Beschäftigungsverbot in der Kita und Entbindung trotzdem die Weihnachts-Zuwendung?
Ja, die Jahressonderzahlung bleibt von Beschäftigungsverbot und Mutterschutz unberührt. Im Jahr der Geburt des Kindes reduziert sich der Anspruch auch nicht für die Zeit der Elternzeit.