In welchen Fällen wird das "Weihnachtsgeld" auf 7/12 gekürzt?
Wenn nur 7 Monate in dem Jahr Entgelt bezahlt wurde z.B. wegen unbezahlten Sonderurlaub, Arbeitsbeginn im Laufe des Jahres, Elternzeit (außer im Jahr der Geburt des Kindes), langfristige Arbeitsunfähigkeit.