Wann muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen
Wenn die Jahressonderzahlung zu unrecht ausgezahlt wurde. Z.B. weil das Arbeitsverhältnis kurzfristig zum 30.11. endete, aber die Jahressonderzahlung noch ausgezahlt wurde.
Der TVöD zeiht keine Rückzahlung mehr bei späteren Kündigungen vor. Es kommt alleine auf das bestehen der Arbeitsverhältnis zum 1.12. des Jahres an. Wenn das Arbeitsverhältnis danach endet hat dies keine Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung.