Weihnachtsgeld überall gleich?
#1

Hallo
Habe gerade Weihnachtsgeld bekommen, und frage mich ob dies richtig berechnet wurde.

Ich verdiene sonst im Öffentlichen Dienst ca. 1300 Euro netto/ Monat.
Habe nun 885 Euro Weihnachtsgeld bekommen.
Bin seit 1,5 Jahren bei der Stadt.

Muss die anderen Daten erst raussuchen. Glaube bin nach Tvöd 4 bezahlt bzw, eingestellt.

Also 100% gibt es schon lange nicht mehr....das weiß ich, aber hatte mit etwas mehr gerechnet!

Könnte die Summe seine Richtigkeit haben?

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#2

Welcher Tarifvertrag gilt für dich?
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#3

Hallo
Im Gebiet West und in Niedersachsen.

Wenn ich das mal ausrechne, sind das nicht mal 70% vom Nettomonatslohn!
Kann das sein, oder muss ich das überprüfen lassen?

Da kann man ja bald nicht mehr 13. Monatsgehalt zu sagen...
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#4

Das geht so ziemlich allen so Wink
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#5

Also der TvöD... für den Bereich Verwaltung?????????
Da steht ja wenn alles drin was du wissen musst.



§ 20
Jahressonderzahlung

(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung.

(2) 1Die Jahressonderzahlung beträgt bei Beschäftigten, für die die Regelungen
des Tarifgebiets West Anwendung finden,

in den Entgeltgruppen 1 bis 8 90 v.H.,
in den Entgeltgruppen 9 bis 12 80 v.H. und
in den Entgeltgruppen 13 bis 15 60 v.H.

des der/dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September
durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts; unberücksichtigt bleiben
hierbei das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit
Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit),
Leistungszulagen, Leistungs- und Erfolgsprämien. 2Der Bemessungssatz bestimmt
sich nach der Entgeltgruppe am 1. September. 3Bei Beschäftigten, deren
Arbeitsverhältnis nach dem 30. September begonnen hat, tritt an die Stelle
des Bemessungszeitraums der erste volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses.
4In den Fällen, in denen im Kalenderjahr der Geburt des Kindes während
des Bemessungszeitraums eine elterngeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung
ausgeübt wird, bemisst sich die Jahressonderzahlung nach dem Beschäftigungsumfang
am Tag vor dem Beginn der Elternzeit.

(3) Für Beschäftigte, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden,
gilt Absatz 2 mit der Maßgabe, dass die Bemessungssätze* für die Jahressonderzahlung
75 v.H. der dort genannten Vomhundertsätze betragen.

(4) 1Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für
jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder
Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben. 2Die Verminderung unterbleibt für
Kalendermonate,
1. für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen

a) Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn sie diesen
vor dem 1. Dezember beendet und die Beschäftigung unverzüglich
wieder aufgenommen haben,

b) Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG,

c) Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeldund
Elternzeitgesetz bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das
Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch
bestanden hat;

2. in denen Beschäftigten Krankengeldzuschuss gezahlt wurde oder nur wegen
der Höhe des zustehenden Krankengelds ein Krankengeldzuschuss
nicht gezahlt worden ist.

(5) 1Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt.
2Ein Teilbetrag der Jahressonderzahlung kann zu einem früheren Zeitpunkt
ausgezahlt werden.

(6) 1Beschäftigte, die bis zum 31. März 2005 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben,
erhalten die Jahressonderzahlung auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen
Rentenbezugs vor dem 1. Dezember endet. 2In diesem Falle treten an die
Stelle des Bemessungszeitraums gemäß Absatz
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#6

Moin,

netto passt der Vergleich nicht (Steuersätze verändern sich mit steigendem Gehalt). Brutto beträgt das Weihnachtsgeld rund 90 % des Monatslohnes.

Grüße
1887
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#7

70% mehr Netto ist doch prima.
Bei mir sind es nicht mal 50%...

Beatrix
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#8

Glückwunsch zum Weihnachtsgeld

Beamte des Bundes bekommen seit jahren kein „Weihnachtsgeld“ mehr

Gruss
Peter Batholomäus
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#9

Weil sie das monatlich kriegen.
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#10

(30.11.2012, 12:00)Gast schrieb:  Glückwunsch zum Weihnachtsgeld

Beamte des Bundes bekommen seit jahren kein „Weihnachtsgeld“ mehr

Gruss
Peter Batholomäus

Dafür haben die dutzende andere Vorteile!

Beamter = lebenslang ausgesorgt, wenn man sich nichts zu Schulden kommen lässt.

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