Wegstreckenentschädigung
#1

Hallo, ich bin Angestellter bei einer bayerischen Sparkasse. Bei Dienstreisen bekomme ich eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,30 Euro vom Arbeitgeber. Ist die Höhe gesetzeskonform?

Vielen Dank für eine Rückmeldung.
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#2

Gesetzliche Vorgaben stehen dem nicht entgegen. Gemäß des Tarifvertrags ist es am Arbeitgeber, entsprechende Regelungen zu Reisekosten zu treffen. Eine Regelung mit einer solchen Wegstreckenentschädigung wäre möglich. Welche Regelung es in der konkreten Sparkasse gibt lässt sich nur vor Ort klären.
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