Wechsel zwischen Sparkassen
#1

Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Wechsel zwischen zwei Sparkassen.
Für mich greift aktuell die 40/15 Regelung.

Bleibt diese bei einem bündigen Wechsel erhalten? Sprich ich bleibe weiterhin nur aus gewichtigem Grund kündbar?

Wenn ja, wie würde sich dies auf eine eventuelle Probezeit auswirken?

Vielen Dank 
Tobias
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#2

Für die Regelung zur Beschränkung der Arbeitgeberkündigung auf wichtige Gründe zählt nur die Zeit beim aktuellen Arbeitgeber. Die 15 Jahre sind nach dem Wechsel der Sparkasse bei der neuen noch nicht erfüllt.
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