05.05.2022, 15:28
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Wechsel zwischen zwei Sparkassen.
Für mich greift aktuell die 40/15 Regelung.
Bleibt diese bei einem bündigen Wechsel erhalten? Sprich ich bleibe weiterhin nur aus gewichtigem Grund kündbar?
Wenn ja, wie würde sich dies auf eine eventuelle Probezeit auswirken?
Vielen Dank
Tobias
ich habe eine Frage zum Wechsel zwischen zwei Sparkassen.
Für mich greift aktuell die 40/15 Regelung.
Bleibt diese bei einem bündigen Wechsel erhalten? Sprich ich bleibe weiterhin nur aus gewichtigem Grund kündbar?
Wenn ja, wie würde sich dies auf eine eventuelle Probezeit auswirken?
Vielen Dank
Tobias